Zugewinngemeinschaft erben – du denkst, du weißt Bescheid? Pflichtteil der Kinder, Schenkungen und Erbschaftssteuer machen es oft komplizierter als gedacht. In diesem Beitrag werden wir es für dich eindeutig und verständlich ordnen.

Grundlagen zur Zugewinngemeinschaft
Definition Zugewinngemeinschaft
Gesetzliche Regelung im BGB
§1363 BGB Zugewinnausgleich
Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland die gesetzlich vorgesehene Form des Güterstandes für verheiratete Paare, sofern sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Laut § 1363 Abs. 1 BGB bleibt das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe grundsätzlich getrennt – und das wirkt auf viele erstmal überraschend. Es bedeutet: Du darfst dein eigenes Vermögen behalten, und trotzdem entsteht im Hintergrund ein finanzieller Ausgleichsanspruch für den Fall einer Scheidung oder beim Tod.
§1364 BGB Anfangsvermögen
§ 1364 BGB liefert die Definition des sogenannten Anfangsvermögens – also das Vermögen, das ein Ehegatte zu Beginn der Ehe besitzt. Klingt einfach, oder? Doch hier wird’s knifflig: Auch Schenkungen oder Erbschaften, die während der Ehe zufließen, werden dem Anfangsvermögen zugerechnet, um den Zugewinn korrekt zu berechnen. Damit soll verhindert werden, dass Vermögen, das nicht aus ehelicher Leistung stammt, zu einem Ausgleichsanspruch führt (vgl. Palandt, § 1374 BGB, Rn. 4, 2023).
§1371 BGB Erbe Zugewinngemeinschaft Tod
Stirbt ein Ehepartner, greift § 1371 BGB. Dieser sieht vor, dass der überlebende Ehegatte pauschal ein Viertel des Nachlasses zusätzlich zum Erbteil erhält – als Ausgleich für den nicht durchgeführten Zugewinnausgleich. Diese Regelung ersetzt eine konkrete Berechnung und bringt Klarheit – doch sie kann auch zu Überraschungen führen, etwa wenn der Nachlass sehr groß oder sehr klein ist (BGHZ 100, 190 ff.).
§1378 BGB Höhe des Ausgleichs
Die genaue Höhe des Ausgleichs richtet sich nach § 1378 BGB. Hier kommt es auf den Unterschied zwischen Anfangs- und Endvermögen an. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen abgeben. Was einfach klingt, wird in der Praxis schnell zum juristischen Rechenpuzzle – besonders wenn Unternehmenswerte, Immobilien oder Schulden im Spiel sind.
BGH-Rechtsprechung zur Bewertung
Die Bewertung von Vermögensgegenständen beim Zugewinnausgleich war immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen. Der Bundesgerichtshof hat betont, dass auch stille Reserven, etwa bei Grundstücken oder Beteiligungen, mit einzubeziehen sind (BGH, Urteil v. 28.10.2009 – XII ZR 125/08). Solche Urteile geben klare Leitlinien vor, sorgen aber auch für komplexe Bewertungen in der Praxis.
Zugewinngemeinschaft vs. Gütertrennung
Während die Zugewinngemeinschaft auf Ausgleich abzielt, funktioniert die Gütertrennung ganz anders: Jeder behält, was er besitzt – und es gibt keine gegenseitigen Ansprüche. Klingt verlockend für Selbstständige oder Vermögende? Vielleicht. Aber: Auch der emotionale Aspekt darf nicht unterschätzt werden. Eine klare Regelung kann Sicherheit geben – oder Misstrauen säen.
Vermögensaufbau während der Ehe
Unterscheidung Anfangs- und Endvermögen
Diese Unterscheidung ist das Herzstück der Zugewinngemeinschaft. Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe, Endvermögen zum Zeitpunkt der Beendigung – und dazwischen liegt das, was man gemeinsam (oder getrennt) geschaffen hat. Problematisch wird es, wenn keine vollständige Dokumentation existiert. Dann wird das Anfangsvermögen oft auf null geschätzt – mit drastischen Folgen.
Schenkung in Zugewinngemeinschaft
Ein gern übersehener Punkt: Schenkungen von Dritten an einen Ehepartner während der Ehe gelten als privilegiertes Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 2 BGB). Bedeutet: Sie zählen nicht zum Zugewinn. Klingt erstmal fair – aber in Patchwork-Situationen oder bei Elternschenkungen kann das zu erheblichen Spannungen führen.
Bewertung von Immobilien im Erbe
Immobilien spielen eine Sonderrolle. Ihr Wert kann innerhalb weniger Jahre stark schwanken – je nach Lage, Zustand oder Marktlage. Für die Zugewinnausgleichsberechnung ist der Verkehrswert entscheidend. Und das führt nicht selten zu Gutachterkosten, Streitigkeiten oder strategischer Zurückhaltung bei der Bewertung (vgl. BGH NJW 2012, 2345).
Kapitalanlagen und Zugewinn
Aktien, Fonds, Krypto – all das zählt zum Endvermögen, wenn es während der Ehe erworben wurde. Was viele nicht wissen: Auch Kursgewinne zählen, selbst wenn keine realisierte Auszahlung erfolgt ist. Dadurch kann ein Ehegatte zu Ausgleichszahlungen verpflichtet sein, obwohl das Vermögen nur „virtuell“ gewachsen ist.
Schuldenausgleich im Todesfall
Auch Verbindlichkeiten sind Teil des Vermögens und reduzieren den Zugewinn. Stirbt ein Ehepartner, kann der überlebende Teil also von einem niedrigeren Nachlass profitieren, wenn hohe Schulden angerechnet werden. Besonders bei gemeinsamen Krediten für Immobilien ist hier Fingerspitzengefühl gefragt – und professionelle Beratung fast unerlässlich.
Beendigung der Zugewinngemeinschaft
Durch Tod eines Ehepartners
Wirkung auf Erbfolge
Mit dem Tod eines Ehegatten endet die Zugewinngemeinschaft automatisch (§ 1371 BGB). Der überlebende Ehepartner wird gesetzlicher Erbe – und erhält zusätzlich einen pauschalen Zugewinnausgleich. Das wirkt sich direkt auf die Erbquote aus und kann andere gesetzliche Erben (z. B. Kinder) überraschen.
Zugewinngemeinschaft Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuerlich betrachtet, ist der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB Teil der erbschaftssteuerpflichtigen Erwerbsmasse – auch wenn er zivilrechtlich Ausgleichsanspruch ist. Der Bundesfinanzhof hat diese Doppelwirkung mehrfach bestätigt (BFH, Urteil vom 24.06.2015 – II R 45/13). Ehegatten profitieren zwar vom hohen Freibetrag, aber bei hohem Nachlasswert kann es dennoch zu Steuerforderungen kommen.
Sonderregeln für vorzeitige Beendigung
Nicht jede Ehe endet mit Tod oder Scheidung. Auch eine Trennung mit gerichtlicher Auseinandersetzung oder eine Aufhebung der Ehe nach § 1314 BGB führt zur Beendigung des Güterstandes. In diesen Fällen entfällt der pauschale Ausgleich nach § 1371 BGB – es wird eine konkrete Berechnung vorgenommen.
Kein Testament: gesetzliche Erbfolge
Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge nach § 1931 BGB. In Kombination mit der Zugewinngemeinschaft bedeutet das: Der überlebende Ehepartner erbt mindestens ein Viertel, dazu kommt der pauschale Zugewinnausgleich. Für Kinder oder andere Verwandte kann das den Pflichtteil empfindlich schmälern.
Durch Scheidung oder notariellen Vertrag
Ehevertrag mit modifizierter Regelung
Ein notarieller Ehevertrag kann die Zugewinngemeinschaft abändern oder sogar ausschließen. Viele Paare entscheiden sich für die sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft – mit individuellen Grenzen oder Ausschlüssen. Wichtig ist, dass solche Verträge klar und eindeutig formuliert sind, sonst drohen Anfechtungen (§ 138 BGB, Sittenwidrigkeit bei einseitiger Benachteiligung).
Rückwirkung auf Erbansprüche
Wird ein Ehevertrag rückwirkend geschlossen – etwa kurz vor dem Tod eines Ehepartners –, stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit gegenüber Dritten. Gerade bei Erbschaftsauseinandersetzungen kann das zu langwierigen Gerichtsprozessen führen, wenn andere Erben ihren Pflichtteil gefährdet sehen. Die Rechtsprechung prüft hier streng auf Umgehungstatbestände (BGH FamRZ 2013, 1081).
Ausgleichsanspruch trotz Trennung
Auch bei langer Trennung – ohne formelle Scheidung – bleibt der Zugewinnausgleichsanspruch bestehen, solange der Güterstand nicht durch richterlichen Beschluss oder Vertrag beendet wurde. In der Praxis führt das oft zu Überraschung, besonders bei „eingeschlafenen“ Ehen, bei denen die Vermögen sich ungleich entwickelt haben. Der Ausgleichsanspruch lebt auf – manchmal Jahrzehnte später.
Erben bei Zugewinngemeinschaft – So schützt du dein Erbe vor Streit 👆Erbrecht in der Zugewinngemeinschaft
Gesetzliche Erbfolge bei Ehepartnern

Erbquote mit und ohne Kinder
Ehepartner + Kinder: 1/4 + 1/4 Zugewinn
Wenn ein Ehepartner stirbt und gemeinsame Kinder vorhanden sind, erhält der überlebende Ehegatte nach gesetzlicher Erbfolge ein Viertel des Nachlasses (§ 1931 Abs. 1 BGB), ergänzt um ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich gemäß § 1371 Abs. 1 BGB. Dadurch entsteht faktisch ein Erbteil von insgesamt einem halben Nachlass. Ich weiß noch, wie ein befreundeter Steuerberater einmal sagte: „Dieses zusätzliche Viertel rettet Familienfrieden, bevor er überhaupt gefährdet ist.“ Und er hatte recht. Ohne diese Pauschalregelung müssten Zugewinngemeinschaften nachträglich kompliziert berechnet werden, was in emotional belasteten Situationen kaum zumutbar wäre.
Zugewinngemeinschaft Erbe Pflichtteil Kinder
Kinder behalten trotz dieser Erhöhung des Ehegattenerbteils ihren Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also ein Achtel pro Kind, wenn zwei Kinder vorhanden sind. Interessant ist, dass der Pflichtteil von Kindern sich oft erst dann bemerkbar macht, wenn sie ihn aktiv geltend machen. Viele scheuen diesen Schritt – aus Loyalität oder Unsicherheit. Doch juristisch gesehen sind Pflichtteilsrechte unveräußerliche Mindestansprüche, geschaffen zum Schutz familiärer Bindungen.
Eltern oder Geschwister als Miterben
Gibt es keine Kinder, treten die Eltern oder – wenn auch sie verstorben sind – die Geschwister des Erblassers an ihre Stelle (§ 1925 BGB). In einem solchen Fall erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses plus den pauschalen Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB, insgesamt also drei Viertel des Erbes. Viele wundern sich an dieser Stelle, wie weit das deutsche Recht die Familie des Verstorbenen berücksichtigt. Die Antwort ist historisch geprägt: Es soll familiäre Vermögenswerte schützen, ohne den überlebenden Ehegatten schutzlos zu lassen.
Erbfolge bei Patchworkfamilien
Patchworkkonstellationen können alles auf den Kopf stellen. Stiefkinder sind ohne Adoption nicht erbberechtigt (§ 1754 BGB), während leibliche Kinder aus früheren Beziehungen eine identische Rechtsposition wie gemeinsame Kinder besitzen. Dadurch entstehen oft Spannungen zwischen neuesten und ältesten Lebensabschnitten eines Menschen. Ein Notar erzählte mir einmal, wie ein Fall mit fünf Kindern aus drei Beziehungen ohne Testament in ein zweijähriges Verfahren mündete – und jeder dachte zuvor, alles sei klar. Was für ein Irrtum.
Keine Verfügung von Todes wegen
Anwendung §1371 BGB automatisch
Liegt kein Testament vor, wird § 1371 BGB ohne zusätzlichen Antrag angewendet. Der Zugewinnausgleich erfolgt pauschal – unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Vermögenszuwachs während der Ehe war. Juristen bezeichnen diese Regelung häufig als „vereinfachten geregelten Familienschutz“ (vgl. Staudinger, Kommentar zum BGB, 2022, § 1371 Rn. 5), weil sie emotional angespannte Situationen strukturell entlastet.
Keine Pflicht zur Erbverzichtserklärung
Viele glauben fälschlicherweise, man müsse eine Art formale Zustimmung abgeben, um den pauschalen Zugewinnausgleich zu erhalten. Das ist nicht richtig. Weder ein Antrag noch ein formaler Erbverzicht ist erforderlich. Der Anspruch entsteht automatisch durch das Gesetz. Erst ein aktiver Erbverzicht nach § 2346 Abs. 1 BGB verändert die Erbfolge – und dieser muss immer notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam.
Vermögensverteilung ohne Testament
Ohne Verfügung von Todes wegen wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt (§ 1922 ff. BGB). Dabei wird der Zugewinnausgleich fest in die Erbquote integriert. Das Ergebnis kann für Angehörige überraschend sein, vor allem wenn Vermögenswerte stark konzentriert sind, zum Beispiel in einer selbstgenutzten Immobilie. Ich erinnere mich an eine Geschichte eines Mandanten: Das Elternhaus war alles, was übrig blieb – und am Ende musste verkauft werden, weil niemand die Miterben auszahlen konnte. Eine schmerzliche Erfahrung, die im Nachhinein sicher mit einer frühzeitigen Gestaltung vermeidbar gewesen wäre.
Zugewinnausgleich statt Erbteil
Wahlrecht des überlebenden Ehepartners
Ausschlagen des Erbes
Der überlebende Ehepartner kann das Erbe ausschlagen und stattdessen den konkreten Zugewinnausgleich nach § 1378 BGB verlangen. Die Frist beträgt sechs Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB) und beginnt mit der Kenntnis vom Erbfall. Diese Entscheidung wird häufig getroffen, wenn hohe Schulden oder schwer bewertbare Vermögenspositionen existieren. Die Wahl fühlt sich manchmal an wie ein Schritt ins Ungewisse – doch sie kann finanziell entscheidend sein.
Zugewinnausgleich Erbschaft Beispiel
Ein praktisches Beispiel: Angenommen, ein Ehepaar führte ein kleines Unternehmen. Der verstorbene Partner hinterlässt hohe Firmenverbindlichkeiten, die den Nachlass fast vollständig aufzehren. Wenn der überlebende Partner das Erbe ausschlägt, aber den Zugewinnausgleich verlangt, kann sich daraus ein Anspruch ergeben, der nicht mit Nachlassschulden verrechnet wird. Genau deshalb wird dieser Schritt oft in Krisensituationen gewählt, wie ein Urteil des OLG München zeigt (OLG München, Beschluss v. 21.01.2016 – 31 Wx 413/15).
Steuerliche Folgen der Entscheidung
Erbschaftsteuerlich wird der konkrete Zugewinnausgleich als eigener Erwerb betrachtet (BFH, Urteil v. 12.07.2005 – II R 29/03). Das bedeutet, dass er steuerfrei bleibt und nicht auf den Freibetrag von 500.000 Euro angerechnet wird (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Genau hier liegt eine der unterschätztesten Chancen der Nachlassplanung in Deutschland: Mehr Sicherheit, weniger Steuerlast und keine ungewollte Haftung für Schulden.
Strategische Überlegungen bei Wahl
Die Entscheidung zwischen Erbteil und Zugewinnausgleich verlangt eine Betrachtung über mehrere Dimensionen – wirtschaftlich, emotional, familiär und steuerlich. Wer vorschnell entscheidet, verliert oft. Wer hingegen Fragen stellt – „Was wäre, wenn ich mich irre?“, „Wen betrifft meine Entscheidung außer mir?“ – bewegt sich in Richtung einer bewussten Entscheidungskultur. Das Gesetz gibt nur den Rahmen; das Leben schreibt die Konsequenzen.
Besonderheiten bei Berliner Testament
Bindungswirkung nach Tod des Erstverstorbenen
Das Berliner Testament bindet die Ehepartner in der Regel unwiderruflich, sobald einer von beiden verstorben ist (§ 2271 Abs. 2 BGB). Viele spüren erst dann das tatsächliche Gewicht dieser Verfügung: Die Freiheit, neu zu entscheiden, endet. Man kann das als romantische Loyalität sehen – oder als stille Bürde, die den überlebenden Ehepartner an das gemeinsame Vermächtnis fesselt.
Pflichtteil für Kinder beim zweiten Erbfall
Kinder behalten nach dem ersten Erbfall einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn sie enterbt wurden. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen zeigen, wie oft diese Regelung unterschätzt wird (vgl. BGH, Urteil v. 27.09.2017 – IV ZR 91/16). Die Pflichtteilsstrafklauseln im Berliner Testament sollen Streit vermeiden, doch in der Realität führen sie häufig zu Konflikten zwischen emotionalem Loyalitätsgefühl und finanzieller Realität.
Kombination mit Zugewinngemeinschaft
In Verbindung mit der Zugewinngemeinschaft wirkt das Berliner Testament wie ein Schutzschild für den überlebenden Ehepartner, besonders wenn Immobilien oder Unternehmen bestehen. Der pauschale Zugewinnausgleich bleibt bestehen, was den Wert der Absicherung zusätzlich erhöht. In der Nachlassplanung gilt dieser Aufbau als „starke Doppelstruktur“, die familiäre Stabilität priorisiert.
Pflichtteile Erbrecht – Pflichtteil einfordern ohne Fehler 👆Steuerliche und praktische Aspekte
Erbschaftssteuer in der Zugewinngemeinschaft
Steuerfreibeträge für Ehepartner
500.000 € Freibetrag bei Ehegatten
Ehegatten profitieren beim Erbfall von einem großzügigen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Das bedeutet: Erst wenn der Wert des Erbes diesen Betrag übersteigt, wird Erbschaftssteuer fällig. Und genau hier zeigt sich, wie stark das deutsche Steuerrecht den Ehegatten schützt – zumindest formal. In der Praxis ist es jedoch erstaunlich, wie schnell dieser Freibetrag überschritten werden kann, vor allem wenn Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen Teil des Nachlasses sind. Ein Mandant erzählte mir mal, dass er dachte, „500.000 Euro, das betrifft uns doch eh nicht!“ Am Ende war es ein kleines Mehrfamilienhaus in guter Lage, das den Rahmen sprengte.
Bewertung des Zugewinnausgleichs
Ein besonderer steuerlicher Kniff liegt in der Behandlung des Zugewinnausgleichs: Der pauschale Ausgleich nach § 1371 BGB gilt zivilrechtlich als Erbteil, steuerlich jedoch nicht. Das heißt konkret: Dieser Teil wird nicht auf den Freibetrag angerechnet – ein echter Vorteil für den überlebenden Ehegatten (vgl. BFH, Urteil vom 12.07.2005 – II R 29/03). Wer das versteht und nutzt, kann hohe Summen steuerfrei sichern. Es ist wie ein unsichtbarer Puffer, den man nur erkennt, wenn man das System durchschaut.
Zugewinngemeinschaft Erbschaftssteuer
Die Zugewinngemeinschaft hat auch steuerlich eine beruhigende Wirkung: Durch den pauschalen Ausgleich wird die steuerliche Belastung für den überlebenden Ehegatten häufig deutlich reduziert. Das hilft besonders in emotional angespannten Zeiten. Es ist erstaunlich, wie oft genau dieser Punkt übersehen wird – dabei ist er gesetzlich fest verankert und klar formuliert (§ 5 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 1371 BGB).
Steuersatz bei Überschreitung
Wenn der Freibetrag überschritten wird, kommt ein progressiver Steuersatz zur Anwendung – bei Ehepartnern zwischen 7 und 30 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Hier entscheidet jeder Euro über die nächste Stufe. Die Herausforderung besteht darin, frühzeitig zu erkennen, ob die Grenze überschritten wird – und welche Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden können. Viele lassen sich hier treiben und stehen am Ende unter Druck, weil sie keine Gestaltung mehr möglich ist. Das lässt sich vermeiden – mit Weitsicht.
Bewertung des Vermögens
Immobilien zum Verkehrswert
Immobilien werden im Erbfall zum sogenannten gemeinen Wert, also zum Verkehrswert, angesetzt (§ 12 Abs. 3 ErbStG). Was auf dem Papier einfach klingt, wird im echten Leben oft zur Streitfrage. Ich erinnere mich an ein Ehepaar, das ein altes Bauernhaus geerbt hatte – der Gutachter kam auf einen Marktwert von 780.000 Euro. Die Ehefrau fiel aus allen Wolken, als sie die Steuerbescheide sah. Und da wurde klar: Wer den Wert nicht kennt, verliert schnell die Kontrolle.
Unternehmensanteile und Beteiligungen
Auch Anteile an Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften unterliegen der Erbschaftssteuer. Es gelten zwar unter bestimmten Voraussetzungen Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b ErbStG), doch die Voraussetzungen sind eng gefasst. Es braucht genaue Dokumentation, steuerliche Vorausplanung und oft auch Gespräche mit dem Steuerberater. Denn wer seine Anteile ohne Konzept vererbt, riskiert den Fortbestand des Unternehmens – und das ganz ohne böse Absicht.
Gemeinsame Konten und Guthaben
Ein gemeinsames Bankkonto bedeutet nicht automatisch, dass der überlebende Ehegatte 100 % des Guthabens behalten darf. Steuerlich betrachtet, gilt das sogenannte hälftige Miteigentum (§ 430 BGB analog), außer es kann eine andere Aufteilung nachgewiesen werden. Und genau da fängt der Stress oft an: Wer hat was eingezahlt? Wessen Geld war es eigentlich? Viele Paare haben diese Gespräche nie geführt – bis zum Erbfall.
Schulden als Abzugsposition
Zum Glück erlaubt das Erbschaftssteuerrecht die Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Dazu zählen etwa offene Darlehen, Hypotheken oder Beerdigungskosten. Aber: Nur korrekt belegte Schulden werden anerkannt. Eine handschriftliche Notiz auf dem Küchentisch reicht da nicht. Ich habe schon erlebt, wie ganze Steuervergünstigungen an mangelnder Dokumentation scheiterten.
Praktische Tipps für die Nachlassplanung
Notarielle Beratung zur Gestaltung
Berliner Testament rechtlich prüfen
Ein Berliner Testament bietet Sicherheit, kann aber bei falscher oder veralteter Formulierung zur steuerlichen Falle werden. Besonders, wenn es nicht aktualisiert wird, nachdem sich Familienverhältnisse geändert haben – etwa durch Geburt weiterer Kinder oder Scheidung. Ein erfahrener Notar prüft nicht nur die Gültigkeit, sondern auch steuerliche Folgen. Wer denkt, ein einmal unterschriebenes Testament sei für alle Zeiten passend, irrt gewaltig.
Pflichtteil absichern oder ausschließen
Pflichtteilsberechtigte Kinder oder Eltern können – selbst bei Enterbung – ihren Anteil einklagen (§ 2303 BGB). Ein strategisch gestalteter Pflichtteilsverzicht (§ 2346 BGB) kann helfen, Streit zu vermeiden. Doch Vorsicht: Diese Verzichtserklärungen müssen notariell beurkundet werden und sind rechtlich nicht zu unterschätzen. Ein Fall aus Köln zeigte, wie eine fehlerhafte Verzichtserklärung letztlich den gesamten Nachlassplan zunichtemachte (OLG Köln, Beschluss v. 04.10.2019 – 2 Wx 163/19).
Ehevertrag aktualisieren bei Kindern
Wenn Kinder geboren werden oder sich das Vermögen erheblich verändert, sollte der Ehevertrag angepasst werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Regelungen zur Zugewinngemeinschaft weiterhin zur aktuellen Lebenssituation passen. Besonders wichtig ist das für Patchworkfamilien, bei denen emotionale und finanzielle Interessen auseinanderlaufen können. Ein veralteter Vertrag ist wie ein alter Kompass – er zeigt nicht mehr in die richtige Richtung.
Was gehört zum Nachlass Zugewinngemeinschaft
Hausrat und gemeinsames Eigentum
Der Hausrat fällt in der Regel nicht unter den Nachlass, sondern geht automatisch auf den überlebenden Ehegatten über (§ 1932 BGB). Aber wo hört der Hausrat auf und wo fängt das Vermögen an? Diese Grenze ist fließend – und genau deshalb wird darüber gestritten. Ein antikes Klavier kann emotionaler Hausrat sein oder steuerpflichtiges Vermögen – je nach Perspektive. Es kommt auf die Argumentation und Nachweise an.
Immobilien in Zugewinngemeinschaft Erbe
Immobilien, die während der Ehe gemeinsam angeschafft wurden, zählen im Erbfall zum Vermögen und unterliegen der Erbfolge. Doch hier entsteht oft Verwirrung: Auch wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht, kann der andere durch Zugewinnausgleich Anspruch auf einen Teil des Wertes haben. Das wird häufig übersehen – mit fatalen Folgen. Gerade bei unverheirateten Paaren oder patchworkartigen Eigentumsgemeinschaften.
Schenkungen vor dem Erbfall
Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgt sind, werden steuerlich wieder relevant (§ 2325 BGB). Die sogenannte Pflichtteilsergänzung kann für Überraschungen sorgen, besonders wenn Vermögen aus dem Nachlass „herausgeschmuggelt“ wurde. Hier lohnt sich ein Blick zurück: Wer hat wann was bekommen? Und: Gibt es schriftliche Nachweise?
Persönliche Gegenstände und Güter
Erbstreitigkeiten entzünden sich selten an Geld – sondern an Dingen mit emotionalem Wert. Die goldene Taschenuhr des Großvaters, die Gemäldesammlung, das Familienrezeptbuch. Genau diese Gegenstände sind oft nicht sauber geregelt – und führen zu Missverständnissen oder Enttäuschung. Eine rechtzeitige Klärung im Testament kann hier Wunder wirken.
Digitale Vermögenswerte
Digitale Konten, Wallets, Domainnamen oder sogar NFT-Sammlungen – das alles zählt heute zum Nachlass. Und doch vergessen es viele. Es existieren keine Schlüssel, keine Zugangsdaten, kein Überblick. Der digitale Nachlass ist wie ein Safe ohne Zahlencode: Alles da, aber niemand kann es nutzen. Die Nachlassplanung muss hier dringend mit der Zeit gehen – und digitale Informationen genauso schützen wie Bargeld oder Immobilien.
Gesetzliche Erbfolge – Wer bekommt wirklich was? 👆Fazit
Die Zugewinngemeinschaft erscheint auf den ersten Blick wie eine einfache gesetzliche Regelung – doch wer genauer hinschaut, entdeckt ein fein gewobenes Netz aus Rechten, Pflichten, Chancen und Fallstricken. Besonders im Erbfall entfaltet sie ihre volle Komplexität: vom pauschalen Ausgleich über steuerliche Freibeträge bis hin zu komplizierten Familienkonstellationen wie Patchwork oder langjährigen Trennungen ohne Scheidung.
Was zählt, ist Vorbereitung. Wer frühzeitig mit einem Notar spricht, seine Nachlassverhältnisse realistisch bewertet und auch digitale Werte dokumentiert, kann seinen Angehörigen viel Unsicherheit ersparen. Der Gesetzgeber gibt einen Rahmen – doch wie dieser ausgefüllt wird, liegt in unseren Händen.
Zugewinngemeinschaft erben? Ja, aber bitte mit Verstand, Gefühl und einem klaren Blick für die Realität.
Erbe Pflichtanteile: Enterbt und trotzdem Anspruch 👆FAQ
Gilt die Zugewinngemeinschaft automatisch, wenn man heiratet?
Ja. Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Eine gesonderte Vereinbarung ist nicht nötig – viele wissen das gar nicht.
Bekommen die Kinder weniger, wenn der Ehepartner erbt?
Ja und nein. Der überlebende Ehegatte erhält durch § 1371 BGB ein zusätzliches Viertel als Zugewinnausgleich. Dadurch kann der Anteil der Kinder geringer ausfallen – vor allem, wenn kein Testament existiert. Die Kinder haben aber weiterhin Anspruch auf ihren Pflichtteil (§ 2303 BGB).
Kann ich den Pflichtteil der Kinder komplett umgehen?
Nicht ohne Weiteres. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil. Er kann nur durch einen notariellen Pflichtteilsverzicht (§ 2346 BGB) umgangen werden – und auch das nur mit Zustimmung der Betroffenen.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Dann greift die gesetzliche Erbfolge (§ 1924 ff. BGB). In Kombination mit der Zugewinngemeinschaft erhält der überlebende Ehegatte meist die Hälfte des Nachlasses – je nach familiärer Konstellation.
Muss der pauschale Zugewinnausgleich versteuert werden?
Nein. Der Ausgleich nach § 1371 BGB gilt zwar zivilrechtlich als Erbteil, aber steuerlich nicht als Erwerb (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Deshalb wird er nicht auf den Freibetrag angerechnet – ein steuerlicher Vorteil.
Was zählt alles zum Nachlass?
Zum Nachlass gehören Immobilien, Kapitalanlagen, Beteiligungen, persönliche Gegenstände und digitale Vermögenswerte. Hausrat hingegen fällt oft nicht darunter, sondern geht direkt an den überlebenden Ehegatten (§ 1932 BGB).
Was passiert mit einem gemeinsamen Konto?
Im Erbfall wird angenommen, dass jedem Ehepartner die Hälfte des Guthabens gehört – es sei denn, es lässt sich etwas anderes nachweisen (§ 430 BGB analog). Das kann zu Streit oder überraschenden Steuerforderungen führen.
Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB). Wird diese Frist versäumt, gilt das Erbe als angenommen – mit allen Rechten und Pflichten.
Gilt der Zugewinnausgleich auch bei Trennung ohne Scheidung?
Ja. Solange keine Scheidung oder ein Ehevertrag zur Gütertrennung existiert, bleibt die Zugewinngemeinschaft bestehen – selbst nach vielen Jahren der Trennung.
Braucht man für digitales Erbe ein Testament?
Unbedingt empfehlenswert! Ohne klar geregelte Zugangsdaten und eine digitale Nachlassvollmacht bleiben viele Werte unauffindbar. Ein Testament schafft Klarheit – auch online.
Erbfolge Verheiratet: Wer bekommt was? 👆