Ohne Testament Erbfolge kann zur Erbengemeinschaft mit ungeliebten Verwandten führen – Konflikte, Streit und emotionale Verletzungen sind oft vorprogrammiert.

Gesetzliche Erbfolge verstehen
Grundlagen des Erbrechts
Definition gesetzliche Erbfolge
Gesetzliche Erbfolge ohne Testament
Wenn kein Testament existiert, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge gemäß §§ 1924 ff. BGB. Das bedeutet: Der Gesetzgeber hat eine klare Rangordnung aufgestellt, wer in welcher Reihenfolge erbt. Diese Regelung basiert auf dem verwandtschaftlichen Verhältnis zur verstorbenen Person – ohne Rücksicht auf emotionale Nähe oder persönliche Umstände. Und genau das kann zu überraschenden, manchmal auch enttäuschenden Ergebnissen führen. Viele glauben fälschlicherweise, dass der Ehepartner automatisch alles erbt – doch dem ist nicht so. Die gesetzliche Erbfolge verteilt das Vermögen nach starren Regeln, nicht nach individuellen Wünschen oder Fairness. Und genau da beginnt das Problem.
Erben ohne Testament Ablauf
Der Ablauf bei einer Erbschaft ohne Testament ist nicht nur juristisch formell, sondern auch emotional aufgeladen. Sobald ein Mensch stirbt, wird geprüft, ob eine Verfügung von Todes wegen existiert. Ist das nicht der Fall, ermittelt das Nachlassgericht nach § 2353 BGB von Amts wegen die gesetzlichen Erben. Dazu wird das Familienverhältnis dokumentiert, häufig mithilfe von Standesamtsurkunden. Ein Erbschein wird beantragt, häufig unter Mitwirkung eines Notars. Ohne klare Regelung kann das lange dauern – und wenn mehrere Personen erbberechtigt sind, bildet sich automatisch eine Erbengemeinschaft, deren Verwaltung sich oft schwierig gestaltet.
Unterschiede zu einem Testament
Erbfolge mit Testament
Ein Testament bietet die Möglichkeit, die gesetzliche Reihenfolge zu durchbrechen und individuelle Wünsche rechtssicher umzusetzen. Doch dabei gibt es strenge Formvorschriften: Nach § 2247 BGB muss ein privates Testament vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Alternativ ist ein notarielles Testament nach § 2232 BGB möglich. Dieses wird beim Nachlassgericht hinterlegt, was für mehr Sicherheit sorgt. Durch das Testament kann man gezielt Personen bedenken – oder auch ausschließen. Vor allem in Patchwork-Familien ist das oft die einzige Möglichkeit, echte Gerechtigkeit zu schaffen.
Gültigkeit und Anfechtbarkeit
Ein Testament ist nicht unantastbar. Nach § 2078 BGB kann es angefochten werden, wenn ein Motivirrtum oder eine Drohung vorlag. Besonders kritisch sind Fälle, in denen ältere Menschen unter Druck gesetzt wurden. Auch Formfehler wie fehlende Unterschrift oder unklare Formulierungen können zur Ungültigkeit führen. In der Praxis kommt es daher häufig vor, dass trotz eines vorliegenden Testaments letztlich doch die gesetzliche Erbfolge greift – weil das Dokument formell nicht haltbar ist. Wer also denkt, mit einem schnell geschriebenen Zettel auf Nummer sicher zu gehen, irrt sich gewaltig.
Rangfolge der gesetzlichen Erben
Gesetzliche Erbfolge ohne Testament Ehegatte und Kinder
Wenn Ehepartner und Kinder gleichzeitig erbberechtigt sind, entsteht oft eine komplizierte Gemengelage. Nach § 1931 BGB erbt der überlebende Ehegatte neben den Kindern ein Viertel – plus ein weiteres Viertel als pauschalierter Zugewinnausgleich, falls Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestand (§ 1371 BGB). Die Kinder teilen sich den Rest. Das bedeutet: Auch wenn man jahrzehntelang verheiratet war, ist der überlebende Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe. Und wenn die Ehe kinderlos blieb, kommen plötzlich die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen ins Spiel – was zu erheblichem emotionalen Sprengstoff führen kann.
Erben ohne Testament Kinder
Kinder gelten als Erben erster Ordnung (§ 1924 BGB). Sie erben zu gleichen Teilen, unabhängig davon, ob sie ehelich oder unehelich geboren wurden. Auch adoptierte Kinder sind gleichgestellt – Stiefkinder hingegen nicht. Besonders problematisch wird es, wenn mehrere Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind und keine testamentarische Regelung existiert. Das Vermögen wird dann oft zersplittert, was besonders beim Erben von Immobilien oder Betrieben zu massiven Interessenskonflikten führen kann.
Erbfolge ohne Testament Geschwister
Wenn keine Kinder vorhanden sind, können nach § 1925 BGB Geschwister des Verstorbenen zum Zuge kommen. Doch hier wird es komplex: Wenn ein Elternteil bereits verstorben ist, treten dessen Kinder – also Nichten und Neffen – in dessen Erbteil ein. In der Praxis bedeutet das: Man erbt plötzlich gemeinsam mit Verwandten, mit denen man seit Jahrzehnten keinen Kontakt hatte. Und das kann die Abwicklung eines Erbes dramatisch verlangsamen und komplizieren – vor allem wenn Uneinigkeit herrscht.
Erbfolge ohne Testament Ehepartner
Der Ehepartner ist bei der gesetzlichen Erbfolge immer mitbedacht – aber nicht vorrangig. Wie viel er oder sie bekommt, hängt stark vom Güterstand und dem Verwandtschaftsgrad der weiteren Erben ab (§§ 1931, 1371 BGB). Bei Gütertrennung erbt der Ehegatte neben zwei Kindern nur ein Drittel. Viele glauben fälschlich, dass der Ehepartner alles bekommt – was dann im Erbfall zu Schockmomenten führt. Gerade dann, wenn die Immobilie gemeinsam bewohnt wird, aber Miterben eine Auszahlung fordern, wird aus dem Familienheim schnell ein Streitobjekt.
Ausschluss gesetzlicher Erben
Enterbung durch Lebensgestaltung
Nicht immer braucht es ein explizites Testament, um gesetzliche Erben effektiv zu umgehen. Schon durch bewusste Lebensentscheidungen – etwa Adoption, Gütertrennung oder Schenkungen zu Lebzeiten – kann man Einfluss auf die spätere Erbverteilung nehmen. Wer etwa sein Vermögen bereits zu Lebzeiten überträgt, lässt kaum noch Substanz für die gesetzliche Erbfolge übrig. Solche Gestaltungen sind jedoch komplex und sollten unbedingt rechtlich begleitet werden.
Voraussetzungen für Erbunwürdigkeit
Manchmal ist es rechtlich möglich, einen gesetzlichen Erben ganz auszuschließen – und zwar durch die Feststellung der sogenannten Erbunwürdigkeit (§ 2339 BGB). Das greift etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten wie schwerer Misshandlung des Erblassers oder Urkundenfälschung am Testament. Allerdings ist die Hürde hoch und die Beweispflicht liegt beim Antragsteller. Es ist also kein leichtes Unterfangen, jemanden juristisch für erbunwürdig erklären zu lassen – aber in manchen Fällen notwendig, um das Vermögen zu schützen.
Claimed Jury Bias in Washington Murder Case What Happened Next 👆Auswirkungen bei fehlendem Testament
Erbansprüche ohne schriftliche Verfügung
Unvorhergesehene Erbverteilungen
Erbfolge bei unverheirateten Paaren
Ein besonders sensibles Thema ist die gesetzliche Erbfolge bei unverheirateten Paaren – denn hier geht das deutsche Erbrecht gnadenlos nach Formalien. Wer nicht verheiratet ist, gilt im Sinne des § 1931 BGB nicht als gesetzlicher Erbe. Auch wenn man 20 Jahre zusammengelebt, Kinder gemeinsam großgezogen und ein Haus finanziert hat – ohne Trauschein und ohne Testament geht der Lebenspartner im Todesfall leer aus. Und das ist kein Ausnahmefall, sondern die Regel. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Zustand mehrfach bestätigt, zuletzt mit Hinweis auf die Gestaltungsfreiheit durch ein Testament (BVerfG, Beschluss v. 17.12.2013 – 1 BvR 3139/08). Tragisch, aber wahr: Wer nicht vorsorgt, riskiert, dass der eigene Partner gar nichts bekommt, während entfernte Verwandte plötzlich Miterben werden.
Kinderlose Ehepaare ohne Testament
Auch bei kinderlosen Ehepaaren wird oft übersehen, wie drastisch die gesetzliche Regelung eingreifen kann. Stirbt ein Ehepartner, ohne ein Testament zu hinterlassen, erbt der verbleibende Ehegatte zwar nicht alles – sondern teilt mit den Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen (§§ 1931, 1371 BGB). In der Realität bedeutet das: Die Witwe muss womöglich die Immobilie mit der Schwägerin verwalten – oder sie gar auszahlen. Besonders bitter wird es, wenn ein Haus verkauft werden muss, nur um gesetzliche Erbansprüche abzudecken. Diese Konstellationen führen regelmäßig zu tiefgreifenden familiären Zerwürfnissen.
Erbengemeinschaften und Konflikte
Zwang zur gemeinschaftlichen Verwaltung
Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu Erbengemeinschaften – unfreiwilligen Zweckgemeinschaften, in denen sich mehrere Personen ein Vermögen teilen müssen, obwohl sie vielleicht keinerlei Beziehung mehr zueinander haben. Der § 2032 BGB verpflichtet alle Miterben zur gemeinschaftlichen Verwaltung. Entscheidungen über Immobilien, Konten oder Nachlassgegenstände müssen einstimmig getroffen werden. Klingt vernünftig, ist in der Praxis aber eine tickende Zeitbombe. Gerade wenn alte Konflikte wieder aufflammen oder wirtschaftliche Interessen aufeinanderprallen, blockieren sich Erben gegenseitig. Eine einfache Auszahlung wird zum Marathon – oft mit anwaltlicher Begleitung.
Häufige Streitpunkte in Familien
Die häufigsten Zankäpfel in Erbengemeinschaften? Immobilien, Schulden und persönliche Erinnerungsstücke. Was nach außen wie ein nüchterner Rechtsvorgang aussieht, ist im Innern oft eine emotionale Abrechnung vergangener Jahrzehnte. „Warum bekommt sie Papas Uhr?“ – solche Fragen eskalieren schnell. Besonders schwierig wird es, wenn einer der Erben die Immobilie bewohnt, die anderen aber verkaufen wollen. Das Gesetz sieht hier keine einfache Lösung vor – Zwangsversteigerungen sind nicht selten. Und das nur, weil kein Testament verfasst wurde.
Finanzielle und steuerliche Folgen
Erbschaftssteuer bei gesetzlicher Folge
Die steuerlichen Folgen einer ungewollten Erbfolge sind erheblich. Zwar gelten Freibeträge gemäß § 16 ErbStG – doch diese richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Lebenspartner ohne Trauschein zahlen horrende Sätze, da sie steuerlich wie Fremde behandelt werden. Selbst Geschwister zahlen 30 % bis 50 % Erbschaftssteuer, wenn die Erbsumme die Freigrenze von 20.000 Euro übersteigt (§ 15 ErbStG). Und da eine Erbengemeinschaft keine Einzelperson ist, kann sich auch hier der steuerliche Aufwand drastisch erhöhen. Eine rechtzeitige Regelung durch Testament oder Schenkung könnte in vielen Fällen immense Steuerlasten verhindern.
Bewertungsprobleme bei Immobilien
Ein weiteres Minenfeld sind Immobilien – vor allem, wenn sie gemeinsam geerbt werden und keine Einigkeit über den Wert besteht. Die Bewertung richtet sich zwar nach dem Verkehrswert (§ 12 ErbStG), doch dieser wird vom Finanzamt häufig sehr hoch angesetzt. Wer also eine Immobilie erbt, die in Wahrheit kaum verkäuflich ist, muss trotzdem eine hohe Steuer auf den fiktiven Wert zahlen. Besonders bitter: Es gibt keine automatische Ratenzahlung – man muss liquide Mittel vorhalten oder schlimmstenfalls die Immobilie veräußern, nur um die Steuer zu begleichen.
Gerichtliche Klärung offener Fragen
Rolle des Nachlassgerichts
Wenn sich die Erbfolge nicht eindeutig ergibt, springt das Nachlassgericht ein. Es prüft die Erbberechtigung, erteilt Erbscheine (§ 2353 BGB) und klärt, ob Testamente gültig sind. In der Praxis bedeutet das: Ohne klare Nachweise kann das Verfahren Monate dauern. Angehörige müssen Urkunden, Stammbäume, eidesstattliche Erklärungen vorlegen – und das alles in einer emotional ohnehin belastenden Zeit. Das Nachlassgericht agiert dabei zwar neutral, ist aber an die formellen Vorschriften gebunden – Mitleid hat hier keinen Platz.
Bedeutung des Erbscheins
Der Erbschein ist der Schlüssel zur Nachlassabwicklung – ohne ihn geht oft nichts. Banken, Behörden, Grundbuchämter verlangen dieses Dokument als Legitimation. Dabei ist vielen nicht klar: Der Antrag kostet Geld und Zeit – und erfordert die Angabe aller bekannten Erben (§ 2354 BGB). Gibt es Unstimmigkeiten oder wird der Erbschein angefochten, etwa wegen vermuteter Erbunwürdigkeit, kann sich der gesamte Prozess erheblich verzögern. Wer keine eindeutige Nachfolgeregelung trifft, überlässt diesen zentralen Baustein dem Zufall – oder der Uneinigkeit der Familie.
Can you appeal a jury choice you agreed to? (Washington No. 100540-7) 👆Gestaltungsmöglichkeiten und Prävention
Alternativen zur gesetzlichen Erbfolge
Berliner Testament als Sonderform
Vorteile für Ehepaare mit Kindern
Das Berliner Testament ist bei verheirateten Paaren mit Kindern besonders beliebt – und das aus gutem Grund. Es ermöglicht den Ehepartnern, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und die gemeinsamen Kinder erst als sogenannte Schlusserben nach dem Tod des zweiten Elternteils einzusetzen (§ 2269 BGB). In der Praxis bedeutet das: Nach dem ersten Todesfall bleibt alles beim überlebenden Ehegatten. Die Kinder erben erst später. Diese Lösung schafft Ruhe und Kontinuität – insbesondere beim gemeinsamen Haus oder Vermögen. Man vermeidet Streit unter den Kindern, wenn der noch lebende Elternteil weiterhin alles verwalten kann. Es ist ein starker Ausdruck von Vertrauen und ein Zeichen familiären Zusammenhalts, das aber gut durchdacht sein will.
Ausschluss Dritter durch Einheitslösung
Ein weiterer Vorteil: Durch das Berliner Testament werden Dritte effektiv vom Erbe ausgeschlossen – zumindest vorübergehend. Besonders wichtig wird das in Patchwork-Familien oder bei komplizierten Verhältnissen mit Ex-Partnern und Halbgeschwistern. Allerdings birgt das auch Risiken: Denn Pflichtteilsberechtigte, etwa enterbte Kinder, können ihren Anspruch sofort geltend machen – auch wenn sie laut Testament erst später erben sollten (§ 2303 BGB). Wer hier nicht aufpasst, tappt schnell in die Liquiditätsfalle. Eine wohlüberlegte Pflichtteilsstrafklausel kann hier helfen, das Risiko zu minimieren.
Vorweggenommene Erbfolge planen
Schenkungen mit Auflagen
Viele Menschen entscheiden sich dafür, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Doch einfach nur schenken ist selten klug. Mit gezielten Auflagen – etwa Rückforderungsrechten bei Scheidung oder Insolvenz des Beschenkten – lassen sich Risiken abfedern (§ 528 BGB). Schenkungen können so gestaltet werden, dass der Schenkende die Kontrolle behält, etwa über bestimmte Verfügungsverbote oder Widerrufsrechte. Besonders bei Immobilien ist es üblich, dass sich die Eltern ein Wohnrecht oder eine Pflegeverpflichtung einräumen lassen. So bleibt die Balance zwischen Absicherung und Übergabe gewahrt.
Nießbrauch und Wohnrechte regeln
Nießbrauch ist mehr als nur ein rechtliches Konstrukt – es ist oft die Lösung für Generationenkonflikte. Der Nießbrauch erlaubt es, ein Haus zu verschenken, aber trotzdem weiterhin darin zu wohnen oder Mieteinnahmen zu beziehen (§ 1030 BGB). Diese Konstruktion ist steuerlich attraktiv und emotional entlastend. Wer sein Haus frühzeitig überträgt, ohne es wirklich loszulassen, schafft Klarheit im Nachlass und ermöglicht dem Nachwuchs langfristige Planungssicherheit. Aber Achtung: Ein einmal eingetragener Nießbrauch ist rechtlich stark geschützt – ein Widerruf ist kaum möglich. Hier braucht es fundierte Beratung.
Pflichtteilsrecht und Umgehung
Wann Pflichtteile geltend gemacht werden
Das Pflichtteilsrecht sichert bestimmten Personen – meist Kindern, Ehepartnern oder Eltern – einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament übergangen wurden (§ 2303 BGB). Der Pflichtteil ist eine Geldforderung und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er wird sofort fällig und muss vom Erben ausgezahlt werden. In der Praxis führt das häufig zu Konflikten, weil Immobilien oder Unternehmensanteile nicht einfach teilbar sind. Das Gesetz schützt zwar familiäre Bindungen, doch nicht ohne Nebenwirkungen: Gerade kleine Betriebe geraten dadurch in finanzielle Schwierigkeiten.
Strategien zur Reduktion des Pflichtteils
Die Pflichtteilsquote lässt sich nicht vollständig umgehen – aber sie lässt sich reduzieren. Eine Möglichkeit ist, das Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Nach zehn Jahren erlischt der Pflichtteilsergänzungsanspruch vollständig (§ 2325 BGB). Diese sogenannte „Zehnjahresfrist“ beginnt jedoch nur, wenn der Schenkende keinen wirtschaftlichen Zugriff mehr hat. Daher ist bei Schenkungen mit Nießbrauch oder Wohnrecht Vorsicht geboten. Auch Pflichtteilsstrafklauseln im Testament können helfen, ungewollte Ansprüche zu vermeiden – zum Beispiel indem enterbte Kinder bei Klage ganz leer ausgehen. Das wirkt manchmal hart, aber verhindert den Familienkrieg.
Haus erben ohne Testament
Eigentumsverteilung bei Immobilien
Wird eine Immobilie ohne Testament vererbt, entscheidet das Gesetz, wer wie viel erhält – und das kann chaotisch enden. Wenn mehrere Erben beteiligt sind, gehört jedem ein ideeller Anteil – unabhängig davon, wer im Haus wohnt (§ 2033 BGB). Derjenige, der tatsächlich dort lebt, hat keinen automatischen Vorrang. Das führt nicht selten zu absurden Situationen, in denen Geschwister, die längst ausgezogen sind, plötzlich Mitsprache bei der Heizungserneuerung haben. Ohne klare Regelung kann daraus ein zermürbender Dauerkonflikt entstehen – oft endet er mit dem Verkauf des Hauses.
Miterbengemeinschaft bei Hausbesitz
Eine Erbengemeinschaft bei Immobilien ist ein Drahtseilakt. Jede Entscheidung – ob Verkauf, Renovierung oder Vermietung – muss einstimmig getroffen werden (§ 2038 BGB). Das bedeutet: Ein einziger Verweigerer kann das gesamte Projekt blockieren. Besonders kritisch wird es, wenn emotional aufgeladene Erinnerungen, Neid oder alte Konflikte eine Rolle spielen. Wer sich nicht auf eine Auszahlung oder Aufteilung einigen kann, riskiert eine Teilungsversteigerung – und damit oft massive Wertverluste. All das lässt sich durch frühzeitige Testamentsgestaltung vermeiden.
Beratung durch Fachanwälte nutzen
Ablauf einer rechtssicheren Beratung
Eine fundierte Beratung beginnt nicht erst beim Erbfall, sondern idealerweise schon viele Jahre vorher. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht analysieren die familiäre Situation, Vermögensstruktur und steuerlichen Rahmenbedingungen. Gemeinsam wird ein individueller Plan erstellt – mit Testament, Schenkungsvertrag oder Gesellschaftsstruktur. Gute Beratung bedeutet auch, familiäre Spannungen frühzeitig zu erkennen und lösungsorientiert zu arbeiten. Wer hier spart, zahlt später doppelt – sei es durch Gerichtsverfahren, Steuerlast oder zerbrochene Beziehungen.
Wichtige Fragen an den Anwalt
Was viele nicht wissen: Ein Erbfall wirft mehr Fragen auf, als man denkt. Welche Freibeträge gelten konkret? Wie schützt man den überlebenden Ehepartner effektiv? Wann ist ein Pflichtteil sinnvoll, wann nicht? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Diese Fragen sollten nicht erst bei der Testamentseröffnung gestellt werden – sondern bereits im Beratungsgespräch mit einer erfahrenen Kanzlei. Und manchmal reicht ein einziger guter Satz im Testament aus, um jahrzehntelangen Streit zu vermeiden.
Ecology update confusion in Washington What happened next 👆Fazit
Wer sich auf die gesetzliche Erbfolge verlässt, riskiert weit mehr als nur bürokratischen Aufwand – er öffnet Tür und Tor für familiäre Konflikte, steuerliche Belastungen und ungewollte Erbengemeinschaften. Der fehlende letzte Wille kann jahrzehntelange Beziehungen zerstören oder Immobilienbesitz sprengen. Dabei stehen zahlreiche Gestaltungsinstrumente zur Verfügung – vom Berliner Testament über vorweggenommene Erbfolge bis hin zur professionellen Beratung. Die zentrale Botschaft lautet: Wer liebt, der regelt. Rechtzeitig und durchdacht.
Can PCB testing methods be flexible? (Washington No. 100573-3) 👆FAQ
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Die gesetzliche Erbfolge regelt die Reihenfolge: Zuerst Kinder und Ehepartner, dann Eltern, Geschwister, Großeltern und deren Nachkommen. Lebenspartner ohne Trauschein haben keinen gesetzlichen Anspruch.
Kann ich meinen Ehepartner vollständig enterben?
Nein, der Ehepartner hat in der Regel einen Pflichtteilsanspruch gemäß § 2303 BGB. Dieser Anspruch besteht selbst dann, wenn der Ehepartner im Testament übergangen wird – außer in Fällen der Erbunwürdigkeit.
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus ohne Testament?
Ohne Testament wird das Haus Teil der Erbmasse. Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft, in der jeder einen ideellen Anteil am Haus erhält – was häufig zu Konflikten führt.
Wie lässt sich die Erbschaftssteuer verringern?
Durch rechtzeitige Schenkungen, Nutzung von Freibeträgen (§ 16 ErbStG) und eine geschickte Nachlassplanung lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren. Fachanwaltliche Beratung ist dabei unerlässlich.
Ab wann gilt eine Schenkung nicht mehr für den Pflichtteil?
Nach zehn Jahren (§ 2325 BGB) wird eine Schenkung bei der Pflichtteilsergänzung nicht mehr berücksichtigt – sofern der Schenker keine Nutzungsrechte wie Nießbrauch zurückbehalten hat.
Ist ein handschriftliches Testament immer gültig?
Nur wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde (§ 2247 BGB). Datum und Ort sind nicht zwingend, aber empfehlenswert. Formfehler können zur Ungültigkeit führen.
Können enterbte Kinder trotzdem etwas verlangen?
Ja, sie haben Anspruch auf den Pflichtteil, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld (§ 2303 BGB). Dieser muss vom Erben aktiv ausgezahlt werden.
Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?
Eine Klausel im Testament, die Pflichtteilsberechtigte davon abschrecken soll, ihren Anspruch geltend zu machen. Sie verlieren im Falle eines Angriffs auf das Testament ihren gesamten Anspruch.
Muss ich als Erbe einen Erbschein beantragen?
Nicht immer – aber in vielen Fällen notwendig, z. B. bei Bankgeschäften oder Grundbucheinträgen. Der Erbschein dient als offizieller Nachweis über das Erbrecht (§ 2353 BGB).
Wann sollte man einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen?
Spätestens bei größeren Vermögen, Patchwork-Familien oder Immobilienbesitz. Je früher die Beratung erfolgt, desto mehr Gestaltungsspielraum besteht – und desto geringer das Risiko späterer Streitigkeiten.
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