Das Wichtigste zuerst

Kündigungsvereinbarung, HIS-Meldung und neue Risikoprüfung sind getrennte Vorgänge. Auskunft und gezielte Berichtigung helfen weiter; eine Eigenkündigung löscht keine Vorgeschichte.

Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch eine Sperre

Nach einer Kündigung durch die Kfz-Versicherung besteht verständlicherweise Sorge um den nächsten Vertrag. Aus dem Kündigungsschreiben allein lässt sich aber kein bestimmter HIS-Eintrag ableiten. Nach der GDV-Broschüre zum Hinweis- und Informationssystem, Stand 1. Oktober 2025, Seiten 1–3, beruhen Meldungen auf festgelegten Kriterien, etwa auffälliger Schadenhäufigkeit oder bestimmten Schadenfolgen. Ein Hinweis bewirkt keine automatische Ablehnung eines Antrags oder einer Versicherungsleistung. Die konkrete Risikoprüfung bleibt erforderlich.

Das HIS wird von Besurance HIS GmbH betrieben. Nach deren Informationen gemäß Artikel 14 DSGVO trifft die Betreiberin selbst keine Entscheidung über Vertragsannahme oder Schadenregulierung. Trennen Sie deshalb die Fragen: Endet mein Vertrag wirksam? Welche Daten wurden gemeldet? Und auf welchen tatsächlichen Gründen beruht die Entscheidung des nächsten Versicherers? Der Begriff Blacklist beantwortet keine davon.

Eine Eigenkündigung braucht eine geklärte Vereinbarung

Sie können den Versicherer bitten, seine Kündigung im Rahmen einer Vereinbarung aufzuheben und stattdessen eine Kündigung durch Sie zu akzeptieren. Eine bereits zugegangene Erklärung verschwindet jedoch nicht durch Ihre einseitige Bitte. § 130 BGB regelt den Zugang und den rechtzeitigen Widerruf einer Willenserklärung. Für eine einvernehmliche Vertragsänderung ist § 311 Absatz 1 BGB maßgeblich. Verlassen Sie sich daher nicht allein auf eine telefonische Aussicht.

Lassen Sie die vereinbarte Beendigung, das Datum und die betroffenen Sparten bestätigen. Fragen Sie außerdem ausdrücklich, wie eine frühere Kündigung und vorhandene Schadenmeldungen dokumentiert werden. Eine andere Beendigungsvereinbarung beseitigt weder tatsächliche Vorschäden noch automatisch rechtmäßig gespeicherte Daten. Erklären Sie eine eigene sofortige Kündigung erst, wenn deren Folgen für den Anschlussvertrag geklärt sind. Die verschiedenen Kündigungsrechte behandelt der Ratgeber zur Kündigung nach einem Kfz-Schaden.

Im neuen Antrag zählt der genaue Wortlaut der Fragen

Lesen Sie, ob der neue Anbieter nach Vorschäden, früheren Versicherern, bereits ausgesprochenen Kündigungen oder der tatsächlichen Vertragsbeendigung fragt. Diese Fragen können unterschiedliche Informationen verlangen. Beschränkt sich ein Formular auf unpassende Auswahlfelder, lassen Sie die Vorgeschichte ergänzend erfassen. Aus einer später vereinbarten Eigenkündigung folgt nicht, dass jede frühere Erklärung in jeder Antragsfrage verneint werden dürfte. Sichern Sie Ihre ergänzende Nachricht und die Antwort.

Nach § 19 Absatz 1 VVG müssen bekannte erhebliche Gefahrumstände angegeben werden, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Mögliche Folgen falscher Angaben hängen von den Voraussetzungen der weiteren Absätze und der Ausübung nach § 21 VVG ab; nicht jeder Fehler führt automatisch zur Leistungsfreiheit. § 22 VVG lässt die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unberührt. Auch bei einer neuen Rechtsschutzversicherung sollte die konkrete Frage korrekt beantwortet werden.

Kfz-Haftpflicht und freiwillige Kasko unterscheiden

§ 5 Absatz 2 PflVG sieht einen gesetzlichen Abschlusszwang für die erforderliche Kfz-Haftpflicht vor. Absatz 4 begrenzt die Ablehnungsgründe: Dazu gehören sachliche oder örtliche Geschäftsplanbeschränkungen und bestimmte frühere Vertragsbeendigungen beim selben Versicherer. Erfasst sind dort unter anderem eine Kündigung wegen Prämienverzugs oder nach einem Versicherungsfall sowie bestimmte Rücktritts- und Anfechtungsfälle. Die Behauptung, jeder Versicherer müsse jeden Antrag unter allen Umständen annehmen, ist daher zu weit.

Das Gesetz garantiert ebenso wenig jede gewünschte Kasko, Rechtsschutzdeckung oder einen bestimmten günstigen Tarif. Bitten Sie bei einer Haftpflichtablehnung um die konkrete Grundlage und prüfen Sie getrennt, ob nur ein Zusatzbaustein abgelehnt wurde. Bei Problemen mit dem Abschluss erläutert der Ratgeber zu Versicherungsnehmer, Annahme und eVB weitere Unterschiede. Eine Online-Preisberechnung sollte nicht als verbindliche Deckungsbestätigung behandelt werden.

Erst Auskunft einholen, dann den Datensatz prüfen

Artikel 15 DSGVO gewährt Auskunft über eigene verarbeitete personenbezogene Daten. Die Selbstauskunft der HIS-Betreiberin kann über das sichere Onlineformular oder schriftlich beantragt werden. Sie nennt unter anderem gespeicherte Angaben, Meldegrund und meldenden Versicherer. Für eine Fahrzeugauskunft werden zusätzlich Fahrzeugdaten und ein Berechtigungsnachweis benötigt. Beachten Sie die dort genannten Identifikationsanforderungen; schwärzen Sie nicht benötigte Ausweisdaten.

Gleichen Sie die Antwort mit Vertragsnummer, FIN, Schadendatum und Abrechnung ab. Geht es um Ihre Person oder nur um ein bestimmtes Fahrzeug? Ist der richtige Schaden erfasst? Ein gespeicherter Totalschaden ist nicht mit einem persönlichen Betrugsvorwurf gleichzusetzen. Bitten Sie bei unklarem Meldegrund um Erläuterung, bevor Sie von einer rechtswidrigen Eintragung ausgehen. Auch beim Versicherer selbst kann eine Auskunft erforderlich sein, wenn dessen eigene Datenverarbeitung streitig ist.

Unrichtige Angaben konkret berichtigen lassen

Artikel 16 DSGVO gibt ein Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten. Wird die Richtigkeit bestritten, kommt für die Prüfungsdauer eine Einschränkung nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO in Betracht. Benennen Sie den konkreten Fehler und legen Sie passende Belege bei, etwa eine korrigierte Abrechnung oder die eindeutige Fahrzeugzuordnung.

Richten Sie das Anliegen an die Betreiberin und bei einer fehlerhaften Meldung auch an den meldenden Versicherer. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Antwort zu genau diesem Datensatz. Die Berichtigung einer falschen Schadenhöhe ist etwas anderes als der Wunsch, eine zutreffend dokumentierte Schadenhäufigkeit zu verbergen. Halten Sie Antrag, Unterlagen, Versandnachweis und Rückmeldung zusammen; dadurch bleibt erkennbar, welche Angabe bereits überprüft wurde und welche noch offen ist.

Löschung ist kein automatischer Effekt des Versichererwechsels

Artikel 17 DSGVO knüpft Löschung an Gründe wie fehlende Erforderlichkeit oder unrechtmäßige Verarbeitung und enthält Ausnahmen. Ein Widerspruch nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO verlangt Gründe aus der besonderen Situation; er garantiert keine Löschung. Nach den Datenschutzhinweisen der Betreiberin stützt diese die Verarbeitung auf berechtigte Interessen. Ein bloßer Widerruf einer vermeintlichen Einwilligung beendet sie deshalb nicht zwangsläufig.

Für datenschutzrechtliche Anträge gilt grundsätzlich die Monatsfrist des Artikels 12 Absatz 3 DSGVO, mit begründeter Verlängerungsmöglichkeit. Bei vermutetem Datenschutzverstoß ist eine Beschwerde nach Artikel 77 DSGVO möglich. Die Aufsicht ersetzt jedoch keine verbindliche Zusage für einen neuen Versicherungsvertrag. Klären Sie eine drohende Deckungslücke parallel.

Den Wechsel und die Datenklärung parallel organisieren

Für die erforderliche Kfz-Haftpflicht verpflichtet § 1 PflVG zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung des Schutzes. Stimmen Sie daher bestätigtes Vertragsende und Beginn der Anschlussdeckung aufeinander ab. Warten Sie damit nicht auf das Ergebnis einer HIS-Beschwerde. Lassen Sie Haftpflicht und gewünschte Kasko jeweils ausdrücklich bestätigen und erklären Sie dem neuen Versicherer offene Punkte wahrheitsgemäß.

  • Kündigung und etwaige Änderungsvereinbarung aufbewahren.
  • Antragsfragen vollständig mit den Unterlagen abgleichen.
  • Personen- und Fahrzeugauskunft passend zum Problem beantragen.
  • Fehler mit Belegen benennen und die Antwort verfolgen.
  • Beginn und Umfang des neuen Schutzes verbindlich klären.

HIS-Auskunft und Schadenverlaufsbescheinigung erfüllen unterschiedliche Zwecke. Für die Kfz-Haftpflicht verlangt § 5c Absatz 1 PflVG die Bescheinigung bei Vertragsende und auf Verlangen innerhalb von 15 Tagen. Für die Tarifeinstufung hilft der Ratgeber zum Schadenfreiheitsrabatt. Eine geänderte Kündigungsform allein setzt weder diesen Schadenverlauf noch eine Datenmeldung auf null.

Nachprüfbar

Rechtliche Grundlagen

Gesetzestexte und Entscheidungen werden nach ihrem Anwendungsbereich eingeordnet. Unverbindliche Musterbedingungen ersetzen nicht Ihren Versicherungsvertrag.

Fragen, die diesem Thema zugrunde liegen

Diese Diskussionen dienen nur der Themenfindung. Unsere rechtliche Einordnung beruht auf den oben verlinkten Rechtsquellen.