Das Wichtigste zuerst

Melden Sie den Fremdschaden mit den Daten beider Fahrzeuge. Eine interne Zuständigkeitsfrage zwischen Versicherern ist von Ihrem Ersatzanspruch und vom Schaden am geliehenen Anhänger zu unterscheiden.

Zuerst klären: Gespann, Fremdschaden oder Anhängerschaden?

Ein geliehener oder gemieteter Anhänger stößt beim Rangieren gegen ein anderes Auto. Für die Regulierung müssen drei Fragen auseinandergehalten werden: Wer haftet dem geschädigten Dritten? Wie verteilen die beteiligten Versicherer ihre Kosten? Und wer ersetzt eine Beschädigung des Anhängers selbst? Dieselbe Unfallbewegung kann unterschiedliche Ansprüche auslösen.

Für Schäden durch ein verbundenes Zugfahrzeug mit Anhänger enthält § 19 StVG besondere Regeln. Ein bereits abgekoppelter Anhänger fällt unter die gesonderte Regelung des Absatzes 6; Aussagen zum verbundenen Gespann lassen sich deshalb nicht ungeprüft übertragen. Dieser Beitrag behandelt gewöhnliche, aktuell eintretende Verkehrsunfälle in Deutschland und trennt die gesetzliche Haftung vom vereinbarten Versicherungsschutz.

Der Geschädigte muss den Schaden nicht selbst halbieren

Nach § 19 Absatz 2 StVG haften die Halter von Zugfahrzeug und Anhänger gegenüber einem anderen für die Betriebsgefahr des gesamten Gespanns als Gesamtschuldner. Das bedeutet nach § 421 BGB: Soweit eine entsprechende Ersatzpflicht besteht, kann der Gläubiger die geschuldete Leistung grundsätzlich von einem Gesamtschuldner ganz oder teilweise verlangen. Insgesamt erhält er denselben Schaden nur einmal ersetzt. Haftungsgrenzen und eine mögliche Beteiligung des anderen Fahrzeugs sind gesondert zu prüfen.

Bei der verpflichtenden Kfz-Haftpflicht kommt der Direktanspruch gegen den Versicherer nach § 115 Absatz 1 VVG hinzu, im dort geregelten Umfang. Notieren Sie Kennzeichen, Halter und Versicherer beider Fahrzeuge. Dass nur der Anhänger das andere Auto berührt hat, macht dessen Versicherung nicht automatisch zur einzig möglichen Anlaufstelle. Ebenso wenig muss der Geschädigte die interne Verteilung vorab verbindlich lösen.

Intern trägt im Regelfall das Zugfahrzeug die Last

Die Außenhaftung beantwortet noch nicht den späteren Ausgleich. Nach § 19 Absatz 4 Sätze 2–4 StVG ist im Verhältnis der beiden Halter zueinander grundsätzlich nur der Halter des Zugfahrzeugs verpflichtet. Eine Ausnahme besteht, soweit sich durch den Anhänger tatsächlich eine höhere Gefahr verwirklicht hat als durch das Zugfahrzeug allein. Dann zählt, inwieweit der Schaden überwiegend vom einen oder anderen Fahrzeug verursacht wurde.

Für eine Mehrfachversicherung des Gespanns übernimmt § 78 Absatz 3 VVG diese Verteilung zwischen den Haftpflichtversicherern. Das bloße Mitführen eines gewöhnlichen Anhängers begründet im Regelfall keine zusätzliche Gefahr im Sinne dieser Ausnahme. Die Aussage betrifft den Innenausgleich; sie hebt die gesetzliche Stellung des Geschädigten nicht auf. Bei einem Streit sollten die Versicherer deshalb benennen, ob sie die Haftung gegenüber dem Geschädigten oder nur ihren gegenseitigen Ausgleich bestreiten.

Auch beim Rückwärtsfahren gilt keine automatische Halbteilung

Der BGH hat im Urteil vom 14.11.2023 – VI ZR 98/23, Randnummern 12–14 den Regelfall auch beim Rückwärtsrangieren angewendet. Ein Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeugs verlangte vom Anhängerversicherer die Hälfte seiner Zahlung. Der BGH bestätigte die Abweisung dieses Ausgleichsanspruchs. Rückwärtsschieben gehört ebenfalls zum gesetzlichen Begriff des Ziehens.

Dass ein Gespann länger und unübersichtlicher als das Zugfahrzeug allein ist, genügte in diesem Fall nicht für die Ausnahme. Der BGH nennt unter Rückgriff auf die Gesetzesbegründung etwa eine außergewöhnliche Beschaffenheit oder einen technischen Defekt als mögliche besondere Umstände. Eine dadurch erhöhte Gefahr muss sich aber auch tatsächlich im Unfall verwirklicht haben. Die Entscheidung verspricht weder für jeden Anhänger alleinige Kostentragung durch das Zugfahrzeug noch eine bestimmte Haftungsquote bei zusätzlichen Unfallbeiträgen.

Warum ältere Aussagen zur Hälfte heute irreführen können

Die gesetzliche Neuregelung gilt nach § 65 Absatz 6 StVG nicht für Unfälle vor dem 17. Juli 2020. Der BGH hat in VI ZR 98/23, Randnummern 6–10 für den dortigen Unfall aus dem Jahr 2021 ausdrücklich das neue Regelungssystem angewendet. Eine frühere Diskussion oder ein älteres Urteil zur damaligen Kostenverteilung ist daher keine verlässliche Anleitung für einen heutigen Unfall.

Für einen tatsächlich alten Schaden muss dagegen zuerst das anwendbare Recht anhand des Unfalltags bestimmt werden. Das Datum einer heutigen Nachfrage macht einen früheren Unfall nicht zu einem neuen. Bei aktuellen Fällen sollten Sie eine pauschale Forderung nach hälftiger Beteiligung an § 19 Absatz 4 StVG und dem konkreten Gefahrbeitrag prüfen lassen.

Die Beschädigung des geliehenen Anhängers ist eine eigene Frage

Wird auch der Anhänger selbst beschädigt, gilt für Schäden zwischen den Haltern nach § 19 Absatz 4 Satz 5 StVG das allgemeine Recht. Gegenüber dem Eigentümer können etwa eine schuldhafte Eigentumsverletzung nach § 823 BGB oder eine verletzte Vertragspflicht nach § 280 BGB zu prüfen sein. Leih- oder Mietvertrag, Verantwortlichkeit, vereinbarte Haftungsbeschränkungen und vorhandene Schäden gehören deshalb in die Prüfung. Fremdes Eigentum bedeutet nicht automatisch, dass jede Kfz-Haftpflichtpolice dafür zahlt.

Die unverbindlichen GDV-Muster-AKB, Stand 13.10.2026, A.1.1.5 und A.1.5.4 unterscheiden die Mitversicherung des verbundenen Anhängers von dessen eigener Beschädigung: Für Letztere enthält das Muster einen Ausschluss. Das ist keine Aussage über jeden individuellen Tarif. Eine vereinbarte Kasko oder Haftungsfreistellung muss gesondert geprüft werden. Nach § 1 VVG zählt das versicherte Risiko; die Haftpflichtleistung nach § 100 VVG umfasst die Freistellung von begründeten und die Abwehr unbegründeter Ansprüche im versicherten Bereich.

Rückstufung und Schadenrückkauf hängen vom Vertrag ab

Aus der Beteiligung einer Anhängerversicherung folgt keine gesetzliche Garantie, dass der Vertrag des Zugfahrzeugs schadenfrei bleibt. Für dessen Einstufung sind die konkrete Regulierung und die Tarifbedingungen maßgeblich. In den GDV-Muster-AKB, I.3.5 und I.4 werden Rückstufung, Rückstellungen und Ausnahmen für bestimmte Ausgleichszahlungen geregelt. Diese unverbindlichen Muster ersetzen Ihren Vertrag nicht.

Ein Schadenrückkauf kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn er nach Ihrem Vertrag angeboten wird. I.5 des Musters sieht dafür bestimmte Betrags- und Zeitgrenzen vor; daraus folgt keine für alle Versicherer einheitliche Frist oder Erstattungsmöglichkeit. Fragen Sie nach Abschluss der Regulierung nach dem konkreten Rückkaufbetrag, dem spätesten Zahlungstermin und einer Berechnung der künftigen Mehrbeiträge. Eine Zahlung an den Geschädigten oder eine bloße Bitte, den anderen Versicherer zu belasten, garantiert keine Vermeidung der Rückstufung.

Diese Unterlagen helfen, den Fall richtig zuzuordnen

Halten Sie fest, ob der Anhänger beim Unfall verbunden war, welche Teile Kontakt hatten und ob ein Defekt oder eine besondere Bauart eine Rolle spielte. Beim Rückwärtsfahren verlangt § 9 Absatz 5 StVO, eine Gefährdung anderer auszuschließen und sich erforderlichenfalls einweisen zu lassen. Diese Sorgfaltspflicht ist von der internen Versicherungsverteilung zu unterscheiden.

  • Fotos von Stellung, Verbindung, Kontaktstellen und sämtlichen Schäden;
  • Kennzeichen, Halterdaten und Versicherungsangaben beider Fahrzeuge;
  • Leih- oder Mietvertrag, Übergabeprotokoll und vereinbarte Haftungsfreistellung;
  • getrennte Aufstellung des Fremdschadens und des Anhängerschadens;
  • Schadennummern, Schreiben zur Zuständigkeit und Angaben zum Rückkauf.

Beschreiben Sie Feststellungen und offene Fragen wahrheitsgemäß. Bitten Sie bei widersprüchlichen Antworten um eine konkrete Begründung anhand von § 19 StVG und der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Ein interner Streit darf nicht mit einer bereits bewiesenen vollständigen Leistungsfreiheit gleichgesetzt werden; bei streitiger Haftung oder drohenden Fristen sollte der konkrete Anspruch gesondert geprüft werden.

Nachprüfbar

Rechtliche Grundlagen

Gesetzestexte und Entscheidungen werden nach ihrem Anwendungsbereich eingeordnet. Unverbindliche Musterbedingungen ersetzen nicht Ihren Versicherungsvertrag.

Fragen, die diesem Thema zugrunde liegen

Diese Diskussionen dienen nur der Themenfindung. Unsere rechtliche Einordnung beruht auf den oben verlinkten Rechtsquellen.