Das Wichtigste zuerst

Sichern Sie Herkunft und Schadenablauf und fragen Sie nach konkreten Kontrollunterlagen. Gebäudehaftung, mietvertragliche Ansprüche und eigene Kaskodeckung haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Der Fahrzeugschaden und das beschädigte Gebäude sind verschiedene Risiken

Fällt während eines Sturms ein Dachziegel oder ein fest zum Gebäude gehörendes Teil auf ein geparktes Auto, sind mehrere Fragen auseinanderzuhalten: Wer ist für den Gebäudezustand verantwortlich? Besteht ein Ersatzanspruch? Und welche eigene oder fremde Versicherung deckt ihn? Ein Schaden am Dach und ein Schaden am Auto sind nicht dasselbe versicherte Interesse.

Die eigene Kfz-Haftpflicht ist keine allgemeine Reparaturversicherung für das eigene Auto. § 100 VVG beschreibt ihre Aufgabe gegenüber erfassten Ansprüchen Dritter. Für einen eigenen Fahrzeugschaden kommt es auf vereinbarten Kaskoschutz an, § 1 VVG. Fehlt dieser, verschwinden mögliche Ersatzansprüche gegen einen Gebäudeverantwortlichen dadurch nicht. Umgekehrt ersetzt eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht den Nachweis der Haftung.

Wann § 836 BGB bei herabfallenden Gebäudeteilen greift

§ 836 Absatz 1 BGB erfasst Sachschäden durch den Einsturz eines Gebäudes oder die Ablösung von Teilen, wenn das Ereignis auf fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung beruht. Der Verantwortliche kann sich entlasten, wenn er die zur Gefahrenabwendung erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Das ist keine verschuldensunabhängige Garantie für jeden Gegenstand, der irgendwo in Hausnähe herunterfällt.

Belegen Sie deshalb die Herkunft des Teils, seine Verbindung zum Gebäude und den Zusammenhang mit dem Fahrzeugschaden. Nicht jede lose abgestellte Sache ist automatisch ein Gebäudeteil. Neben der besonderen Haftung kann eine schuldhafte Eigentumsverletzung durch unzureichende Sicherung nach § 823 Absatz 1 BGB zu prüfen sein. Auch hier müssen Pflichtverletzung und Verursachung konkret eingeordnet werden.

Eigentümer, Eigenbesitzer und Wartungsverantwortliche ermitteln

Das Gesetz nennt in § 836 Absatz 3 BGB den Eigenbesitzer. Die Person, die als Vermieter auftritt, ist deshalb nicht allein aufgrund dieser Bezeichnung in jedem Fall der richtige Anspruchsgegner. Klären Sie Eigentums- und Besitzlage sowie die Verantwortung im Schadenzeitpunkt.

§ 837 BGB betrifft bestimmte Gebäudebesitzer auf fremdem Grundstück. § 838 BGB kann außerdem die Person erfassen, die die Unterhaltung für den Besitzer übernommen hat oder aufgrund eines Nutzungsrechts dazu verpflichtet ist. Eine beliebige frühere Einzelreparatur beweist eine solche Verantwortlichkeit noch nicht. Fragen Sie nach dem tatsächlichen Umfang eines Wartungs- oder Verwaltungsauftrags, statt jede beteiligte Firma gleichzusetzen.

Sturm bedeutet nicht automatisch höhere Gewalt ohne Ersatzpflicht

Der LG-Dortmund-Fall vom 27.04.2017 – 11 S 72/16, Rn. 11–24 betraf ein durch herabfallende Dachziegel beschädigtes Auto. Das Gericht gab der Regressklage des zahlenden Kaskoversicherers statt und änderte die vorausgegangene Klageabweisung. Es berücksichtigte einen Anscheinsbeweis für einen ursächlichen Bau- oder Unterhaltungsmangel; das Sturmgeschehen entkräftete ihn dort nicht.

Nach der Entscheidung kann ein außergewöhnliches Naturereignis bedeutsam sein, dem auch ein fehlerfrei errichtetes und sorgfältig unterhaltenes Bauwerk nicht standhalten könnte. Bloß besonders kräftige Böen genügten im entschiedenen Fall nicht. Das Urteil ist aber keine Haftungsgarantie für jeden Sturm und keine universelle Tabelle, ab welcher Windzahl ein Eigentümer immer oder nie haftet. Herkunft, Mangel, Schadensursache und konkrete Witterung bleiben zu prüfen.

Unterscheiden Sie außerdem die Beweiserleichterung zum objektiven Mangel von der Entlastung durch nachgewiesene Sorgfalt. Eine Behauptung, das Gebäude sei seit Jahren ungeprüft, ersetzt nicht automatisch sämtliche übrigen Voraussetzungen des § 836 BGB. Ebenso wenig genügt auf der Gegenseite das bloße Wort Naturereignis.

Welche Bedeutung Kontroll- und Wartungsunterlagen haben

LG Dortmund, Rn. 27–35 stellt hohe Anforderungen an die Darlegung der Überwachung. Im dortigen Fall reichte der pauschale Hinweis auf gelegentliche Besichtigungen bei anderen Dacharbeiten nicht. Wichtig waren konkrete Angaben dazu, wann zuletzt vor dem Schaden, in welchen Abständen und mit welchem Umfang die Sicherheit überprüft worden war.

Der Prüfbedarf hängt unter anderem von Konstruktion, Alter, bekannten Schäden und gefährdeten Personen oder Sachen ab. Übernehmen Sie keine feste jährliche Pflicht für jedes beliebige Gebäude aus diesem Einzelfall. Verlangen Sie eine nachvollziehbare Darstellung der tatsächlich gebotenen und durchgeführten Kontrollen, Reparaturen und Folgemaßnahmen. Vorherige Hinweise auf lose Teile und deren Bearbeitung können besonders aufschlussreich sein.

Teilkasko und Haftpflicht folgen unterschiedlichen Voraussetzungen

A.2.2.1.3 der unverbindlichen GDV-Muster-AKB, Stand 13.10.2026, Seite 10 erfasst die unmittelbare Sturmeinwirkung und durch diese Naturgewalt auf oder gegen das Fahrzeug geworfene Gegenstände. Das Muster setzt für Sturm mindestens Windstärke 8 voraus. Dieser vertragliche Sturmbegriff entscheidet nicht darüber, ob die Voraussetzungen einer Haftung nach § 836 BGB erfüllt sind. Lesen Sie die eigene Police einschließlich Grenzen und Selbstbeteiligung.

Die Vollkasko enthält im Muster zusätzlich einen Unfalltatbestand, A.2.2.2.2 auf Seite 11. Auch diese Prüfung richtet sich nach dem tatsächlichen Vertrag; eine fehlende Teilkaskodeckung lässt sich nicht ohne Prüfung durch das Wort Unfall ersetzen. Weitere Hinweise zur eigenen Kasko enthält der Ratgeber zu Windschäden am Fahrzeug.

Melden Sie einen einschlägigen eigenen Versicherungsfall nach Kenntnis unverzüglich, § 30 VVG. Der Versicherer darf nach § 31 VVG erforderliche Auskünfte und zumutbar beschaffbare Belege verlangen. Eine alleinige Verweisung an den Gebäudeeigentümer beantwortet einen bestehenden eigenen Deckungsanspruch noch nicht abschließend.

Die Gebäudehaftpflicht und mögliche Ansprüche des Mieters getrennt ansprechen

Richten Sie den Ersatzanspruch mit Belegen zunächst an die verantwortliche Person und bitten Sie um Weiterleitung an deren zuständigen Haftpflichtversicherer. Für dessen Deckung zählen das versicherte Risiko und die Aufgabe nach § 100 VVG. Ein Direktanspruch wie bei einem Kfz-Pflichtversicherer entsteht durch die Angabe einer gewöhnlichen Gebäudehaftpflicht nicht automatisch. Die besonderen Voraussetzungen des § 115 VVG sind gesondert zu prüfen.

Besteht ein Mietverhältnis, können daneben mietvertragliche Fragen relevant werden. § 536a Absatz 1 BGB unterscheidet insbesondere anfängliche Mängel, später vom Vermieter zu vertretende Mängel und Verzug mit der Beseitigung. Ob der Fahrzeugschaden hierunter fällt, erfordert die Prüfung von Mietsache, Mangel, Vertragszusammenhang und Ursache. Die Stellung als Mieter allein sichert keine vollständige Entschädigung.

Erkennbare Mängel und notwendige Schutzmaßnahmen sind dem Vermieter nach § 536c BGB unverzüglich anzuzeigen. Das Gesetz berücksichtigt auch Folgen einer unterlassenen Anzeige, wenn deshalb keine Abhilfe möglich war. Teilen Sie tatsächliche Beobachtungen mit und bewahren Sie frühere Meldungen auf.

Beweise sichern, Schaden beziffern und Zahlungen abstimmen

Bringen Sie sich zur Dokumentation nicht in Gefahr. Hilfreich sind Fotos von Fahrzeug, Bruchstücken und Gebäude, sichere Angaben zu Ort und Zeitpunkt, Zeugen, Wetterunterlagen sowie technische Befunde. Trennen Sie den Nachweis der Windverhältnisse vom Nachweis, dass gerade dieses Teil den Schaden verursacht hat.

Für einen bestehenden Ersatzanspruch richtet sich der erforderliche Wiederherstellungsbetrag nach § 249 BGB; Umsatzsteuer ist nur enthalten, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Ein mitwirkender eigener Sorgfaltsverstoß oder vermeidbarer weiterer Schaden kann nach § 254 BGB zu berücksichtigen sein. Es gibt keine feste Kürzungsquote allein wegen des Parkens neben einem Gebäude.

Zahlt Ihre Kasko, geht ein bestehender Ersatzanspruch nach § 86 VVG im Umfang der Zahlung über. Halten Sie Selbstbeteiligung und andere offene Positionen getrennt und wahren Sie Ansprüche vor einem Verzicht oder Vergleich. Derselbe Schaden wird nicht zweimal vollständig ersetzt. Bei streitiger Gebäudeverantwortung oder einer erheblichen Ablehnung sollten Vertrag, Beweise und weiteres Vorgehen individuell geprüft werden.

Nachprüfbar

Rechtliche Grundlagen

Gesetzestexte und Entscheidungen werden nach ihrem Anwendungsbereich eingeordnet. Unverbindliche Musterbedingungen ersetzen nicht Ihren Versicherungsvertrag.

Fragen, die diesem Thema zugrunde liegen

Diese Diskussionen dienen nur der Themenfindung. Unsere rechtliche Einordnung beruht auf den oben verlinkten Rechtsquellen.