Das Wichtigste zuerst

Prüfen Sie zuerst Unfalltag und Fahrzeugart. Für E-Scooter im Sinne der eKFV entfällt bei Unfällen ab dem 1. Oktober 2026 die bisherige Ausnahme von der Halterhaftung. Eine feste Haftungsquote ergibt sich daraus nicht; Verkehrsverstöße und ihr Einfluss auf den Unfall müssen konkret untersucht werden.

Warum Unfalltag und Fahrzeugart zuerst zu prüfen sind

Nach einer Kollision mit einem E-Scooter geht es nicht nur darum, wer einen Fahrfehler begangen hat. Seit Oktober 2026 hat sich die gesetzliche Haftungsgrundlage geändert. Deshalb gehören das genaue Unfalldatum und die technischen Fahrzeugdaten an den Anfang der Prüfung. Die umgangssprachliche Bezeichnung E-Roller genügt nicht: § 1 Absatz 1 eKFV definiert die erfassten Elektrokleinstfahrzeuge anhand mehrerer Merkmale, darunter ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Nach der heutigen Fassung von § 8 Nummer 1 StVG sind diese Fahrzeuge von der Ausnahme für langsam fahrende Kraftfahrzeuge ausgenommen. Für Unfälle ab dem 1. Oktober 2026 kann damit grundsätzlich die Halterhaftung nach § 7 StVG greifen. § 65 Absatz 4 StVG ordnet ausdrücklich an, dass für frühere Unfälle die bis zum 30. September 2026 geltende Fassung von § 8 Nummer 1 weiter anzuwenden ist. Eine heute bearbeitete Schadenmeldung wird dadurch nicht automatisch zu einem Fall des neuen Rechts.

Halter, Fahrer und Versicherer sind getrennt zu betrachten

Die Halterhaftung aus § 7 Absatz 1 StVG knüpft an einen Schaden beim Betrieb des Kraftfahrzeugs an und setzt grundsätzlich keinen persönlichen Fahrfehler des Halters voraus. Daneben regelt § 18 StVG die Haftung des Fahrzeugführers; dieser kann sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch den Nachweis fehlenden Verschuldens entlasten. Der Unfallhergang und die weiteren gesetzlichen Ausnahmen bleiben relevant.

Bei einem früheren Unfall mit einem von der damaligen Geschwindigkeitsausnahme erfassten Scooter stand dagegen insbesondere die Verschuldenshaftung nach § 823 BGB im Vordergrund. Das zeigt auch AG München, Urteil vom 16.03.2026 – 331 C 25435/24, Randnummern 16–18, zu einem Unfall aus dem Jahr 2024. Seine damalige Aussage zur Ausnahme darf nicht unverändert auf neue Unfälle übertragen werden.

Ermitteln Sie Fahrer, Halter und den zuständigen Pflichtversicherer. Die Versicherungspflicht folgt aus § 1 PflVG; unter den Voraussetzungen des § 115 VVG können Geschädigte den Schadenersatzanspruch unmittelbar gegen den Versicherer geltend machen. Eine Versicherungsplakette allein beantwortet weder die Haftungsfrage noch die Höhe des Ersatzes.

Gibt es automatisch eine Mithaftung aus Betriebsgefahr?

Betriebsgefahr bezeichnet die mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs verbundene Gefahr. Sie ist kein gesetzlich festgelegter pauschaler Abzug von jeder Schadenforderung. Bei der Haftung zwischen beteiligten Haltern bestimmt § 17 Absätze 1 und 2 StVG die Abwägung anhand der konkreten Umstände und insbesondere der Verursachungsbeiträge. Für neue, von der Halterhaftung erfasste E-Scooter ist diese Prüfung nicht durch die frühere Geschwindigkeitsausnahme ausgeschlossen.

Absatz 3 enthält einen eigenen Maßstab für ein unabwendbares Ereignis. Dass jemand selbst keinen Verkehrsverstoß begangen hat, beantwortet diese Frage noch nicht vollständig: Die Vorschrift verlangt die nach den Umständen gebotene Sorgfalt von Halter und Fahrer und weitere Voraussetzungen.

Bei älteren Scooter-Unfällen ist die damalige Haftungsgrundlage gesondert einzuordnen. Die Münchner Entscheidung beurteilt die Verteilung anhand von § 9 StVG und § 254 BGB, Randnummer 34. Verlangen Sie bei einer Quote eine Erklärung der zugrunde gelegten Unfallbeiträge. Weder ein festes Viertel noch eine automatische vollständige Haftung lässt sich allein aus der Fahrzeugart herleiten.

Rotlicht und Abbiegen: Welche Pflichten treffen beide Seiten?

Bei einer Ampelkollision ist zuerst zu klären, welche Lichtzeichen für den jeweiligen Verkehrsweg galten. § 13 eKFV verweist auf die Lichtzeichenregelung des § 37 Absatz 2 Nummern 5 und 6 StVO und das Sinnbild Radverkehr. Die Aussage, eine andere Ampel sei grün gewesen, reicht daher ohne Zuordnung von Fahrweg, Signal und Zeitpunkt nicht aus.

Auch wer bei Grün abbiegt, muss die Abbiegepflichten beachten. Nach § 9 StVO sind unter anderem die Ankündigung, die Beobachtung des Verkehrs und das Durchfahrenlassen der dort genannten Verkehrsteilnehmer zu prüfen. Absatz 3 erfasst ausdrücklich Elektrokleinstfahrzeuge, die auf oder neben der Fahrbahn in gleicher Richtung fahren. § 37 stellt zudem klar, dass Lichtzeichen nicht von den Sorgfaltspflichten entbinden.

Ein nachgewiesener Rotlichtverstoß kann erheblich ins Gewicht fallen. Er ersetzt aber keine Prüfung eines ebenfalls behaupteten, unfallursächlichen Abbiegefehlers. Dokumentieren Sie deshalb beide Fahrwege und vermeiden Sie eine Schlussfolgerung allein aus einem einzelnen Signal.

Was zeigt die Münchner Entscheidung aus dem Jahr 2026?

Das AG München, 331 C 25435/24, Randnummern 19–20 und 32–40, ließ bei einer Kollision aus dem Jahr 2024 die Betriebsgefahr des Autos vollständig zurücktreten. Es hatte mehrere erhebliche Verstöße des Scooter-Fahrers festgestellt: Fahrt entgegen der zulässigen Richtung, Mitnahme einer weiteren Person und Alkoholisierung. Einen unfallursächlichen Verkehrsverstoß des Autofahrers konnte es nicht feststellen.

Das Ergebnis beruhte auf dieser Gesamtsituation und der Beweisaufnahme. Es ist keine allgemeine Zusage, dass jedes Fehlverhalten auf einem Scooter sämtliche Ansprüche der Gegenseite beseitigt. Auch die Aussage zur damaligen Ausnahme von der Halterhaftung betrifft das alte Recht. Die Gerichtsmitteilung vom 13.07.2026 bezeichnete das Urteil als noch nicht rechtskräftig. Ein späterer Rechtskraftstatus wurde für diesen Beitrag nicht verifiziert.

Ändert die Minderjährigkeit des Fahrers die Haftung?

Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nach § 3 eKFV ab Vollendung des 14. Lebensjahres geführt werden. Diese Berechtigung ist von der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit zu unterscheiden. Bei einem 14-jährigen Fahrer kommt insbesondere § 828 Absatz 3 BGB in Betracht: Fehlt die erforderliche Einsicht in die Verantwortlichkeit, kann seine persönliche Schadenersatzpflicht ausgeschlossen sein. Minderjährigkeit allein bedeutet dagegen nicht stets Haftungsfreiheit.

Auch Eltern haften nicht automatisch für jeden von ihrem Kind verursachten Schaden. Eine Haftung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht richtet sich nach § 832 BGB, einschließlich der dort vorgesehenen Entlastung. Davon sind eine eigene Halterhaftung und die Deckung des Pflichtversicherers getrennt zu prüfen. Benennen Sie deshalb nicht vorschnell nur die Eltern als Ersatzpflichtige.

Welche Beweise helfen bei einer umstrittenen Quote?

Sichern Sie neben den Kontaktdaten und der Versicherungsplakette vor allem Angaben zum Unfallablauf:

  • Unfallzeit, Fahrtrichtungen und Kollisionsstelle;
  • die für jeden Fahrweg geltenden Ampeln und die beobachteten Signalphasen;
  • Fotos von Fahrbahn, Radverkehrsführung und Schäden;
  • Zeugenkontakte, polizeiliches Aktenzeichen und bereits abgegebene Erklärungen;
  • Fahrzeugart, technische Daten und begründete Schadenkalkulation.

Im Zivilprozess bewertet das Gericht die Verhandlungen und die Beweisaufnahme nach § 286 ZPO. Ein Polizeibericht kann dafür wichtig sein, legt aber nicht automatisch eine zivilrechtliche Quote fest. Trennen Sie eigene Beobachtungen, Aussagen anderer und technische Schlussfolgerungen, damit widersprüchliche Angaben gezielt geprüft werden können.

Haftungsprüfung und Zahlungsabwicklung auseinanderhalten

Fordern Sie eine konkrete Erläuterung, welche Tatsachen zur Haftung noch fehlen: Unfallbeteiligung, Signalphase, Fahrweg, Fahreridentität oder ein behaupteter eigener Fehler. Legen Sie zugleich nachvollziehbar dar, welche Schadenpositionen Sie geltend machen. Der Direktanspruch nach § 115 VVG macht den Nachweis des konkreten Anspruchs nicht entbehrlich.

Eine umstrittene Quote ist ein anderes Problem als eine verzögerte Bearbeitung. Die Schritte bei einer ausbleibenden Antwort beschreibt unser Beitrag Kfz-Versicherung reagiert nicht. Stimmen Sie weitere Gutachten und eine Klage anhand der offenen Fragen und des Kostenrisikos ab. Aus der Münchner Einzelfallentscheidung folgt keine Garantie für vollständige Zahlung in Ihrem Unfall.

Nachprüfbar

Rechtliche Grundlagen

Gesetzestexte und Entscheidungen werden nach ihrem Anwendungsbereich eingeordnet. Unverbindliche Musterbedingungen ersetzen nicht Ihren Versicherungsvertrag.

Fragen, die diesem Thema zugrunde liegen

Diese Diskussionen dienen nur der Themenfindung. Unsere rechtliche Einordnung beruht auf den oben verlinkten Rechtsquellen.