Das Wichtigste zuerst

Eine Selbstbeteiligung begrenzt häufig eine bestehende Haftung; sie beweist nicht schon deren Grundlage. Fordern Sie Schadenbelege und die konkrete Vertragsregel an. Eine separate Selbstbeteiligungsversicherung entscheidet nach ihrem eigenen Vertrag, auch wenn der Vermieter bereits Geld einbehalten hat.

Drei Rechtsverhältnisse auseinanderhalten

Sie entdecken am Mietwagen einen neuen Kratzer, der Verursacher ist verschwunden. Bei der Rückgabe wird ein Betrag als Selbstbeteiligung verlangt oder von der Kaution einbehalten. Für die Prüfung nach deutschem Recht sind drei Ebenen wichtig: der mögliche Schadensersatzanspruch des Vermieters, eine vereinbarte Haftungsreduzierung und ein zusätzlich abgeschlossener Versicherungsvertrag zur Erstattung Ihrer Belastung.

Die Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter folgt nicht schon daraus, dass dessen eigene Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht. Ein eigener Versicherungsvertrag sichert nach § 1 VVG das jeweils vereinbarte Risiko. Er ist vom Mietvertrag zu unterscheiden. Ebenso wenig beweist die Bezeichnung „Selbstbeteiligung“ auf einer Rechnung, dass Sie den Betrag rechtlich schulden. Lassen Sie deshalb zuerst erläutern, aus welchem Vertrag und welchem Vorgang die Forderung abgeleitet wird.

Wann der Mieter für einen Fahrzeugschaden haftet

Der gesetzliche Ausgangspunkt eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs ist § 280 Absatz 1 BGB: Er verlangt eine Pflichtverletzung und einen hierdurch entstandenen Schaden; der Schuldner kann sich entlasten, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. § 276 BGB regelt insbesondere Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine Beschädigung während der Mietzeit ist damit nicht ohne weitere Prüfung gleichbedeutend mit einer verschuldeten Vertragsverletzung.

§ 538 BGB nimmt Veränderungen und Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch von der Verantwortlichkeit des Mieters aus. Das macht allerdings nicht jeden Unfallschaden zu gewöhnlichem Verschleiß. Auch eigene Sorgfaltspflichten und eine mögliche Verantwortlichkeit für eingesetzte Personen nach § 278 BGB sind zu prüfen. Ein unbekannter außenstehender Unfallverursacher ist von einer Person zu unterscheiden, für deren Verhalten Sie rechtlich einzustehen haben. Entscheidend bleiben Ursache, zurechenbare Pflichtverletzung und die wirksamen Vertragsregeln.

Wer muss die Schadensursache beweisen?

Fordern Sie Übergabe- und Rückgabeprotokoll, datierte Fotos, die erste Feststellung des Schadens und eine nachvollziehbare Schadensberechnung an. Daraus muss sich zunächst ergeben, welcher neue Schaden Ihnen zugeordnet wird. Bei späterer Feststellung ist auch der Zeitraum zwischen Abstellen, Schlüsselrückgabe und Kontrolle relevant. Die Aussage, Sie seien während der Buchung verantwortlich gewesen, ersetzt nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.

Zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche erläutert BGH, Urteil vom 03.11.2004 – VIII ZR 28/04, Entscheidungsgründe II.1, Seiten 6–8: Eine Beweislastumkehr setzt bei Nutzungsverhältnissen voraus, dass die Ursache im Obhuts- und Gefahrenbereich durch Mietgebrauch entstanden ist. Der Vermieter muss dabei eine Verursachung durch einen außenstehenden Dritten, für den der Mieter nicht haftet, nach den dort erläuterten Grundsätzen ausschließen. Die Entscheidung betraf vermietete Räume und einen Wasserschaden, keinen Mietwagen-Parkschaden. Sie ist deshalb keine pauschale Zusage für jede Autovermietung, verdeutlicht aber die notwendige Trennung von bloßem Besitz und zurechenbarer Ursache.

Behaupten Sie einen Fremdschaden, schildern und sichern Sie den tatsächlichen Ablauf möglichst konkret. Eine Strafanzeige dokumentiert Ihre Meldung; sie ist für sich allein kein abschließender Beweis Ihrer fehlenden Verantwortlichkeit.

Haftungsreduzierung und AGB genau lesen

Eine entgeltliche Haftungsreduzierung nach Art einer Vollkaskoversicherung ist häufig eine Zusage des Vermieters, einen bestehenden Ersatzanspruch nur begrenzt geltend zu machen. Sie ist nicht automatisch eine eigene Vollkaskopolice des Mieters. Der BGH, Urteil vom 14.03.2012 – XII ZR 44/10, Randnummern 19 und 27, verlangt für einen solchen gewerblichen Mietvertrag eine Ausgestaltung am Leitbild der Kaskoversicherung.

Prüfen Sie daher, ob die genannte Summe eine Haftungsobergrenze, eine vorläufige Belastung oder eine eigenständige Risikozuweisung sein soll. Die Wirksamkeit vorformulierter Regelungen ist insbesondere an § 307 BGB zu messen. Für Verbraucher-AGB begrenzt § 309 Nummer 12 BGB zudem nachteilige Änderungen der Beweislast. Weder jede als Selbstbeteiligung bezeichnete Forderung noch jede Klausel ist allein wegen ihres Namens wirksam oder unwirksam. Verlangen Sie den genauen Wortlaut und die Begründung seiner Anwendung.

Polizei und Vermieter verständigen, Belege sichern

Melden Sie den entdeckten Schaden zeitnah dem Vermieter und beachten Sie die vereinbarten Regeln zur Polizei. Halten Sie Fundzeit, Abstellort, Schadenbild und vorhandene Zeugen fest. Erfinden Sie keine Beobachtung zur Unfallentstehung. Für einen eigenen Versicherungsvertrag bestimmt § 30 VVG grundsätzlich die unverzügliche Anzeige des bekannten Versicherungsfalls; § 31 VVG betrifft erforderliche Auskünfte und zumutbar beschaffbare Belege.

In XII ZR 44/10, Randnummern 15–28, hielt der BGH eine vertragliche Pflicht zur Polizeihinzuziehung grundsätzlich für zulässig, eine uneingeschränkte Streichung der Haftungsfreistellung bei jedem Verstoß jedoch für unwirksam. Die dadurch entstehende Lücke konnte dort mit den Grundsätzen aus § 28 Absatz 2 und 3 VVG geschlossen werden. Das VVG galt für den Mietvertrag ausdrücklich nicht unmittelbar. Verschuldensgrad und Bedeutung des Verstoßes mussten weiter untersucht werden.

Erscheint die Polizei trotz Benachrichtigung nicht, dokumentieren Sie die Rückmeldung. Der Berichtigungsbeschluss vom 16.05.2012 zu XII ZR 44/10 stellt für das dortige Beispiel in Randnummer 32 klar, dass die Haftungsfreistellung dann gerade nicht entfallen würde, wenn die Polizei auch bei Benachrichtigung nicht erschienen wäre; dies kann der Mieter gegebenenfalls beweisen müssen. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis, eine vereinbarte Meldung wegzulassen.

Was eine separate Selbstbeteiligungsversicherung prüfen darf

Ein zusätzlicher Vertrag mit einem anderen Versicherer muss anhand seines eigenen Leistungsversprechens geprüft werden. Klären Sie, ob er eine rechtlich geschuldete Selbstbeteiligung, eine tatsächliche Belastung oder weitere Voraussetzungen verlangt. Eine abweichende Einschätzung des Versicherers zur Forderung des Vermieters entscheidet den Mietstreit nicht verbindlich. Umgekehrt verpflichtet eine bereits erfolgte Abbuchung den Versicherer nicht automatisch zur Erstattung; maßgeblich bleibt § 1 VVG.

Reichen Sie Mietvertrag, Schutzbedingungen, Schadenrechnung, Schriftwechsel und den verlangten Zahlungsnachweis ein, soweit diese Belege zur Prüfung erforderlich und zumutbar beschaffbar sind. Das folgt aus § 31 VVG. Fragen Sie bei einer Ablehnung nach der konkreten Klausel und nach noch fehlenden Unterlagen. § 14 VVG knüpft die Fälligkeit grundsätzlich an den Abschluss der notwendigen Erhebungen. Die Vorschrift enthält zusätzlich eine Möglichkeit für Abschlagszahlungen nach einem Monat, unter ihren besonderen Voraussetzungen; sie garantiert keine vollständige Auszahlung allein durch Zeitablauf.

Bereits bezahlt: Eine Rückforderung bleibt gesondert zu prüfen

Auch nach einer Belastung sollten Sie Forderungsgrund und Zahlung auseinanderhalten. Wurde ohne rechtlichen Grund gezahlt, kommt ein Herausgabeanspruch nach § 812 BGB in Betracht. Ob dieser besteht, hängt unter anderem vom Vertrag, dem tatsächlichen Schaden, einer möglichen Einigung und der Zahlungssituation ab. § 814 BGB kann eine Rückforderung ausschließen, wenn bei der Zahlung bekannt war, dass keine Verpflichtung bestand; bloße Zweifel sind mit dieser Kenntnis nicht gleichzusetzen.

Sie können beispielsweise schreiben: „Bitte erläutern Sie die rechtliche und vertragliche Grundlage der Belastung und übersenden Sie die zugehörigen Zustandsnachweise sowie die Schadensberechnung. Nach meiner dokumentierten Darstellung wurde das Fahrzeug durch einen unbekannten Dritten beschädigt. Bitte prüfen Sie deshalb die Forderung und erstatten Sie einen ohne Rechtsgrund einbehaltenen Betrag.“ Passen Sie dies an die belegbaren Tatsachen an. Eine solche Anfrage ist kein Ersatz für die Prüfung streitiger Fristen oder einer verbindlichen Vereinbarung.

Diese Unterlagen erleichtern die Klärung

  • Mietvertrag und die tatsächlich einbezogenen Bedingungen;
  • Vereinbarung über Haftungsreduzierung und separate Versicherungsunterlagen;
  • Übergabe- und Rückgabeprotokoll mit vorhandenen Vorschäden;
  • eigene Fotos, Fundzeit, Abstellort und Zeugenangaben;
  • Polizeivorgang sowie Nachweis der Meldung an Vermieter und Versicherer;
  • Schadensberechnung, Kautionsabrechnung und Zahlungsbeleg;
  • vollständige Begründungen beider beteiligter Unternehmen.

Vergleichen Sie anschließend Anspruchsgrund, Schadenhöhe und Deckungsumfang getrennt. Bei einer erheblichen oder widersprüchlichen Forderung ist die individuelle Prüfung der Unterlagen sinnvoll. Für andere Vertragskonstellationen gelten eigene Fragen: Der Ratgeber zur privaten Probefahrt und der Ratgeber zum versicherten Fahrerkreis behandeln jeweils andere Ausgangspunkte.

Nachprüfbar

Rechtliche Grundlagen

Gesetzestexte und Entscheidungen werden nach ihrem Anwendungsbereich eingeordnet. Unverbindliche Musterbedingungen ersetzen nicht Ihren Versicherungsvertrag.

Fragen, die diesem Thema zugrunde liegen

Diese Diskussionen dienen nur der Themenfindung. Unsere rechtliche Einordnung beruht auf den oben verlinkten Rechtsquellen.